2005-10-04
Achtung, Bolkesteinhammer!
Totale Liberalisierung der Dienstleistungen in der EU droht
Wie die öffentliche Daseinsvorsorge zerquetscht wird
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Eine Vorbemerkung zum Begriff Liberalisierung:
„Liberal“ – wohl jede/r assoziiert mit diesem Begriff damit Freiheit, Wahlmöglichkeit ... LiberalISIERUNG ist aber das Gegenteil: Sie ist die juristische Festlegung des Wirtschaftens auf ein einziges Modell, das konkurrenz- und profitorientiert ist. So einfach ist das Grundprinzip – andere Formen von Wirtschaften (öffentlich, gemeinnützig ...) sind nur die berühmten Ausnahmen, die die (neo)liberale Logik bestätigen.
Seit einigen Jahren gibt es eine heftige Auseinandersetzung darüber, welche Bereiche des Wirtschaftens nur mehr nach dieser Marktlogik funktionieren dürfen. Ein Kampffeld ist etwa im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO das Dienstleistungsabkommen GATS. Dessen Umsetzung wurde in den letzten Jahren zwar verzögert, aber noch lange nicht abgewehrt. Nun läuft - diesmal auf EU-Ebene ein - weiterer Vorstoß:
Die "Bolkesteinrichtlinie"
Mit dem im Januar 2004 veröffentlichen Entwurf für eine Dienstleistungsrichtlinie unternimmt die Europäische Kommission den bisher radikalsten und umfassendsten Angriff auf die Sozialsysteme der EU-Staaten. Der Vorschlag stammt aus dem Haus des ehemaligen Binnenmarkt-Kommissars Fritz Bolkestein und gilt grundsätzlich für sämtliche Dienstleistungen – auch die öffentlichen Dienste!!!
Das Herkunftslandprinzip
Staatliche Auflagen sowie nationales Recht werden durch das sogenannte »Herkunftslandprinzip« ausgehebelt. Danach unterliegen Dienstleistungsunternehmen in der EU nicht mehr den Bestimmungen, in denen eine Leistung erbracht wird. Vielmehr gelten nur noch den Anforderungen des Landes, in dem das jeweilige Unternehmen beheimatet ist, dem Herkunftsland. Auflagen und Kontrollen des Tätigkeitslands würden gänzlich untersagt. Damit setzt das Herkunftslandprinzip eine effektive Wirtschaftsaufsicht in der EU faktisch außer Kraft. Künftig könnte sich jedes Unternehmen durch Sitzverlagerung oder die simple Gründung einer Briefkastenfirma im EU- Ausland lästiger inländischer Auflagen entledigen. Qualifikationsanforderungen, Standards beim Arbeits-, Umwelt- oder Verbraucherschutz würden auf einfache und billige Weise unterlaufen. Örtliche Kollektivverträge werden zwar nicht in jedem Bereich direkt ausgehebelt, sie kommen aber unter enormen Druck: Für diejenigen, die neu einen Job bei einem Unternehmen z.B. aus der Slowakei annehmen, gelten dessen niedrigere Sozialstandards. Es gibt zwar im EU-Recht die Entsenderichtlinie (96/71/EG), die ein hemmungsloses Dumping bei den Arbeitskosten (= Löhne plus Lohnnebenkosten) verhindern soll. Aber sie gilt nur für Teile dessen, was vom Arbeitsrecht geregelt wird (z.B. Löhne ), aber nicht etwa für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz, Arbeitsverfassungsgesetz ...
Als Krönung ihres Entwurfs stellt die Kommission die Mitgliedstaaten unter Zwangsverwaltung. Sie müssen nicht nur zahlreiche Anforderungen beseitigen, sondern dürfen neue Vorschriften nur noch mit Zustimmung der Eurokraten erlassen.
Tödliche Bedrohung für die Öffentliche Daseinsvorsorge
Der Geltungsbereich der Richtlinie erstreckt sich auf sämtliche Dienstleistungen, die als »wirtschaftliche Tätigkeiten« betrachtet werden. Wesentliches Kriterium: Sie werden »gegen Entgelt erbracht«. Da mittlerweile für zahlreiche öffentliche Aufgaben Entgelte erhoben werden, betrifft der Gesetzentwurf nicht nur alle kommerziellen Dienste, sondern auch weite Bereiche des öffentlichen und Non-Profit-Sektors: öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Verkehrsunternehmen, Ver- und Entsorger, Kindergärten, Volkshochschulen, Universitäten, Krankenhäuser und Sozialkassen. Gleiches gilt für die im öffentlichen Auftrag tätigen Institutionen, von den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege bis zum Technischen Überwachungsverein.
Die Standards des Ziellands bestünden praktisch nur noch für inländische Unternehmen, nicht mehr für all jene, die ihren Sitz in anderen EU-Staaten haben oder dorthin verlagern, um strengere Auflagen zu umgehen. Im Effekt gäbe es im jeweiligen Mitgliedstaat kein einheitliches Recht mehr. Das Recht wäre von Betrieb zu Betrieb je nach Herkunft des Dienstleisters verschieden.
In der Konsequenz werden inländische Betriebe, die sich strengeren Auflagen ausgesetzt sehen, die rechtliche Gleichstellung mit der ausländischen Konkurrenz einklagen. Auf diese Weise stimuliert das Herkunftslandprinzip einen unerbittlichen Abwärtswettlauf bei Standards und Normen.
Speed kills
Gegen diese Dienstleistungsrichtlinie hat sich in der EU breitester Widerstand erhoben – auch im EU-Parlament. Am 19. März gab es in Brüssel und anderen europäischen Städten große Demonstrationen. Im letzten Halbjahr hatte es daher so ausgeschaut, als würde der extrem neoliberale Entwurf entscheidend abgeschwächt. Seit dem Scheitern des EU-Verfassungsentwurfes am Veto der französischen Bevölkerung scheint aber der neoliberale Flügel, der im Parlament die Mehrheit hat, seine Felle davon schwimmen zu sehen. Er setzt nun auf eine rasche Durchsetzung, und zwar in der ursprünglichen Hard-Core-Variante. Bei der Abstimmung im Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments stellte sich Mitte September heraus, dass die neoliberalen Hardliner in der liberalen und konservativen Fraktion, die gegenwärtig die Mehrheit im Europäischen Parlament stellen, kein Interesse mehr daran zu haben scheinen, mit gemäßigteren Kräften Kompromisse zu finden. Vielmehr soll der Kommissionsentwurf möglichst unverändert übernommen werden, obwohl es in der Vergangenheit selbst bei den konservativen Fraktionen zum Teil deutliche Kritik an der Bolkesteinrichtlinie gegeben hat. Dieses Abstimmungsverhalten im erwähnten Wirtschafts- und Währungsausschuss ist ein sehr schlechtes Zeichen für die bevorstehenden Abstimmungen im Binnenmarktausschuss und anschließend im Plenum des europäischen Parlaments. Der frühestmögliche Termin, bei dem wir mit einer Behandlung im Plenum des EU-Parlaments rechnen müssen, ist der 25./26. Oktober 2005. Für den 15. Oktober ist deshalb ein europaweiter Aktionstag geplant.
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!
Gegen die Bolkesteinrichtlinie wird in der gesamten EU mobilisiert.
Eine einfache und erste Möglichkeit besteht in der online-Unterzeichnung einer Petition: www.stopbolkestein.org . Mittlerweile sind bei dieser Initiative mehr als 75.000 Unterschriften aus ganz EU-ropa eingegangen!
Wirkungsvoller sind allerdings offene Briefe an die EU-Parlamentarier/innen, der ÖGB-Oberösterreich hat einen Briefentwurf formuliert. Wir mailen dir diesen gerne zu, melde dich dazu einfach beim Bündnis für Eine Welt / ÖIE buendnis.oeie@aon.at
Weiters sollte der Druck auch durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden (Straßenaktionen, Leserbriefe …). Zur Planung entsprechender Aktionen treffen wir uns am Dienstag, den 11. Oktober um 19.00 Uhr im Cafe Platzl in Villach, Freihausplatz.
Quellen:
Im Wesentlichen beruht der vorliegende Text auf: