2005-04-27
Volksabstimmung über EU-Verfassung auch in Österreich!
Offener Brief an die Kärntner National- und Bundesratabgeordneten
Vorbemerkung: Der folgende offene Brief ist ein Kompromisspapier verschiedener Organisationen und stellt insofern den kleinsten gemeinsamen Nenner dar. Insofern ist dieses Dokument nicht zu verwechseln mit einer tiefergehenden Analyse. Walther Schütz
ARGE für eine andere EU-Verfassung
Sehr geehrter Herr Nationalrat!
In einer Reihe von EU-Mitgliedsstaaten wird es eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung geben. Bundeskanzler Schüssel hat bereits ein solche in Österreich verweigert. Wir verstehen nicht, dass er das in einer so wichtigen Angelegenheit tut, wo doch viele Lebensinteressen der Bevölkerung davon betroffen sind. Wir fordern das demokratische Recht ein, über weitreichende Verfassungsfragen mit entscheiden zu können und damit auch die Möglichkeit zu haben, verschiedene Teile ändern zu können.
Prinzipiell sind wir zwar für eine EU-Verfassung, nur muss diese dem Namen gerecht werden: Eine Verfassung muss die Spielregeln, wie die Inhalte der Politik festgelegt werden, bestimmen. Sie darf aber auf keinen Fall diese Inhalte bereits festschreiben.
Wir rufen daher alle Mitglieder im National- und Bundesrat auf, aus demokratiepolitischen und verfassungsrechtlichen Gründen mit Nein zu stimmen. Denn nur so können Sie der Bevölkerung das Recht zurückgeben, selbst in einer Volksabstimmung über eine Frage von solcher Tragweite zu entscheiden.
Kärntner Initiative Alpen-Adria frei von Atomanlagen:
„Der Atomvertrag darf in der derzeitigen Fassung, der die Förderung der Atomindustrie enthält, nicht verpflichtend für alle gelten.“
Pax Christi Kärnten:
„Eine Verpflichtung zur Aufrüstung, noch dazu für Auslandskampfeinsätze ohne UNO-Mandat, widerspricht dem Völkerrecht.“
Bündnis für Eine Welt/ÖIE, Weltladen Villach und Selbstbesteuerungsgruppe Brasilien:
„Die gesamte Verfassung ist durchzogen vom Ziel der Liberalisierung der Weltwirtschaft – auch im Verhältnis zu den Entwicklungsländern (siehe Art. III-292 e) und Art. III-314). Dies ist ein klarer Widerspruch zum Bekenntnis zur Armutsbekämpfung (Art. III-316): Die Geschichte hat hundertfach belegt, dass die Entwicklung von schwächeren Ländern im Rahmen der Weltwirtschaft nur mit Hilfe von Schutzmaßnahmen der eigenen Wirtschaft gelingen kann.“
Internationaler Versöhnungsbund, österr. Zweig:
„Friedenspolitik muss für einen neutralen Staat Vorrang haben vor gewaltsamer Konfliktlösung.“ Diese Verfassung aber erhebt – weltweit einzigartig – die Pflicht zur Aufrüstung in Verfassungsrang (Art. I-41).
Für die oben genannten Organisationen
27. April 2005
Josef Mandl , Walther Schütz