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2008-12-09: Thema EU

Sämtliche Beiträge

2006-04-27

Forum Alpenkonvention Kärnten

Das Forum Alpenkonvention Kärnten wurde mit dem Inkrafttreten der Alpenkonvention 2002 gegründet. Die Unterzeichner der Kärntner Erklärung zur Alpenkonvention haben es sich zur Aufgabe gemacht, den Gedanken dieses internationalen Vertragswerkes in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und sich für die Einhaltung der Konvention durch Politik und Beamtenschaft einzusetzen.
Dem Forum Alpenkonvention Kärnten gehören an: Alpenverein, Arge Erneuerbare Energie, Bio-Ernte Kärnten, bündnis für EINE welt, Evangelisches Umweltreferat, Klimabündniskoordination Kärnten, Planet Alpen, Umweltreferat der Diözese Gurk, ...

Kontakt / Sprecher:
DI Robert Unglaub,
Proboj 2, 9133 Miklauzhof
Tel. 0 42 37 / 23 00 7
E-Mail: unglaub@archi-noah.at

Grundinformationen rDie Alpenkonvention


NEU:

Große Anfrage bei der Kärntner Landesregierung

Das Forum Alpenkonvention beabsichtigt - gut drei Jahre nach Inkrafttreten der Alpenkonvention - an die Kärntner Landesregierung eine "Große Anfrage" betreffend die Umsetzung der Alpenkonvention zu stellen. Die bis zu 5 Fragen pro Protokoll sollen noch vor der Sommerpause übergeben werden.
Zur Erarbeitung der "Großen Anfrage" haben sich Arbeitsgruppen gebildet, die einen ersten Entwurf des Fragenkataloges bis zum 3. Mai 2006 erarbeiten sollen.

Die Arbeitsgruppen: 1) Raumplanung / Tourismus; 2) Naturschutz u. Landschpflg. / Bodenschutz; 3) Berglandwirtschaft / Bergwald; 4) Energie / Verkehr.

Arbeitsgruppe Raumplanung / Tourismus
Robert Unglaub und Walther Schütz sind für diese Arbeitsgruppe verantwortlich. Neben den Texten der Protokolle rRaumplanung und nachhaltige Entwicklung sowie rTourismus greifen wir u.a. auf folgende Überlegungen zurück:

Erste Überlegungen / eine Diskussionsgrundlage

Anmerkung: Die Nummerierung vor den einzelnen Fragen bezieht sich auf die gesamte "Große Anfrage" und ist nur vorläufig!

Frage 2.1:
Raumordnungsprotokoll Art. 1 "Ziele":
Die Ziele der Raumplanung und nachhaltgen Entwicklung sind:
g)Förderung der Chancengleichheit der ansässigen Bevölkerung im Bereich der gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung unter Beachtung der Kompetenzen der Gebietskörperschaften"

  • a. Welche Konzepte hat die Landesregierung die zunehmende Ausblutung der ländlichen Regionen (Verschlechterung der Nahversorgung, Schließung von Kleinst-Schulen, Verlust von Arbeitsplätzen usw.) zu stoppen?
  • In den letzten Jahren hat das Land Kärnten im Schulbereich die öffentliche Infrastruktur extrem ausgedünnt. Kritiker dieser Maßnahmen haben wiederholt auf die hohe Bedeutung von Kleinschulen hingewiesen.
    b. Wieviele Schulen wurden trotzdem in den letzten Jahren zu Exposituren umgewandelt bzw. geschlossen? Welche derartigen Maßnahmen stehen noch an?
  • c. Wann endlich wird das Land Kärnten diese Maßnahmen stoppen? Wann wird das Land Kärnten diese Schulen wiedereröffnen bzw. die Umwandlungen in Exposituren rückgängig machen?

Frage 2.2:
Raumordnungsprotokoll Art. 2 "Grundverpflichtungen":
... kommen die Vertragsparteien überein, die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen,
a) die Handlungsfähigkeit der Gebietskörperschaften entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip zu stärken ..."

  • a. Wie ist nach Ansicht der Kärntner Landesregierung die Schulgesetznovelle 2001, wonach nicht mehr die Gemeinden die Hoheit über die Aufrechterhaltung der Schulen haben, mit der Grundverpflichtung, das Subsidiaritätsprinzip zu stärken, vereinbar?

Frage 2.3:
Raumordnungsprotokoll Art. 8 "Pläne und/oder Programme für die Raumplanung und nachhaltige Entwicklung " und Art. 9 "Inhalte der Pläne ...":

  • Raumplanung und nachhaltige Entwicklung bedürfen eines abgestuften Planungssystems, das nicht nur auf der örtlichen Gemeindebene (örtliche Entwicklungskonzepte / Flächenwidmungspläne), sondern insbesondere auf regionaler, gemeindeübergreifender Ebene einen abgestimmten und verbindlichen Rahmen für die nachhaltige raumbezogene Entwicklung vorgibt. Seit mehr als 15 Jahren wurden in Kärnten keine regionalen Entwicklungsprogramme nach § 3 Kärntner Raumordnungsgesetz verordnet.
    a. Wie gedenkt die Landesregierung ihrer Pflicht zur verbindlichen Regionalplanung im Sinne des § 3 Kärntner Raumordnungsgesetz und Art 8 + 9 Protokoll Raumplanung und nachhaltige Entwicklung nachzukommen? Wann sollen die ersten Entwicklungsprogramme vorliegen und in welchen Regionen?
  • b. Welche Chancen und Vorteile sieht die Landesregierung in der Aufstellung derartiger Programme für die Regionen sowohl im ländlichen Raum als auch im Zentralraum Kärntens?

Frage 2.4:
Raumordnungsprotokoll Art. 12 "Finanz und wirtschaftspolitische Maßnahmen":
" ... müssen in Betracht gezogen werden
(2) a): Ausgleichsmaßnahmen auf geeigneter Ebene zwischen den Gebietskörperschaften;
(3): Die Vertragspartner prüfen die Auswirkungen bestehender und zukünftiger Finanz- und wirtschaftspolitischer Maßnahmen …"

Die Vorgaben des EURO-Stabilitätspakts und der gleichzeitig sich ständig verschärfende Wettkampf der Standorte mittels Absenkung der Steuereinnahmen aus Gewinnen (Beispiel Steuerreform – Absenkung der Körperschaftssteuer) führen im Rahmen des Finanzausgleichs auch zu einer Ausdünnung der Finanzen von Bundesländern und Gemeinden. Die Finanzierung der für eine nachhaltige Entwicklung notwendigen Maßnahmen wird immer schwieriger:

  • a. Welche Maßnahmen setzt das Land Kärnten gegenüber der Österreichischen Regierung und auf EU-Ebene, um diese Entwicklung hintanzuhalten?
  • b. Welche gemeinsamen Maßnahmen wurden mit Städte- und Gemeindebund gesetzt auf österreichischer und EU-Ebene?
  • c. Wie agiert das Land Kärnten gemeinsam mit anderen Regionen der Vertragspartnerstaaten der Alpenkonvention, um dem Steuerwettlauf nach unten Einhalt zu gebieten?
  • d. Wie prüft die Kärntner Landesregierung die Möglichkeiten, die nachhaltige Entwicklung durch wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahmen zu unterstützen? Gibt es bestehende Förderprogramme, die nicht nachhaltige Entwicklungen unterstützen, wenn ja, wann werden sie nachgebessert?

Frage 2.5:
Raumordnungsprotokoll Art. 4 "Internationale Zusammenarbeit":
(3) Wenn die Gebietskörperschaften Maßnahmen nicht durchführen können, weil sie in gesamtstaatlicher oder internationaler Zuständigkeit liegen, sind ihnen Möglichkeiten einzuräumen, die Interessen der Bevölkerung wirksam zu vertreten." sowie
Raumordnungsprotokoll Art. 12 "Finanz und wirtschaftspolitische Maßnahmen":
"
(3): Die Vertragspartner prüfen die Auswirkungen bestehender und zukünftiger ... wirtschaftspolitischer Maßnahmen …"

  • a. Die Liberalisierung der Post durch die EU bzw. die Vorbereitung der Österreichischen Post auf den bevorstehenden Wettbewerbsdruck hat zur Schließung zahlreicher Postämter geführt. Damit wurde die öffentliche Infrastruktur massiv ausgedünnt. Welche Maßnahmen setzt das Land Kärnten gegenüber der Österreichischen Regierung und auf EU-Ebene, um diese Entwicklung hintanzuhalten?
  • b. Welche gemeinsamen Maßnahmen [des Landes] wurden mit Städte- und Gemeindebund gesetzt auf österreichischer und EU-Ebene?
  • c. Wie agiert das Land Kärnten als Teil der Alpenkonvention in Kooperation mit anderen Vertragspartnern, um der Postliberalisierung Einhalt zu gebieten?

Soweit ein erster Entwurf der Fragen zum "Raumordnungsprotokoll", um Rückmeldungen / Verbesserungsvorschläge und Ergänzungen wird gebeten! - Kontakt: runglaub@archi-noah.at und buendnis.oeie@aon.at

rÜbersicht: ÖIE-Kärnten rUnser Ansatz: Emanz. Entwicklungspol. Bildung rGrundbegriffe, Hintergründe
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R.U.- 2006-04-28, Nr. 2531

Ich finde es genügt detaillierter das Thema Schulen abzufragen. Bei der Post haben wir dann viele Wiederholungen. Das sollte man raus nehmen,

R.

Walther Schütz- 2006-04-28, Nr. 2532

Ich halte diesen Punkt "Post" für extrem wichtig und wäre gegen eine Weglassung. Eine bessere redaktionelle Aufbereitung wäre natürlich anzudenken und ich werde mich dazusetzen - damit es nicht so gleich klingt wie bei den Schulen. ABER: Entscheidend für mich ist, dass es sich bei Schulen und Post um 2 sehr unterschiedliche Arten von Prozessen handelt, die den peripheren Raum treffen: einmal sind es Einsparungen / "Finanzzwänge"/ fehlende Besteuerung, das andere mal sind es WIRTSCHAFTSPOLITISCHE neoliberale Prioritätensetzungen / Regulierungsmechanismen!!!!!!!

Walther

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Arbeiter:innenheim der KPÖ Villach, Ludwig-Walter-Straße 29

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mit anschließendem Vernetzungstreffen/ navrh možnost zu povezovanje
organisiert von/origanizirano od: Verein GemSe, KD Barba, schau.Räume
schau.Räume Villach, Draupromenade 6

Donnerstag, 18. Jänner 2024
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Arbeiter:innenheim der KPÖ Villach, Ludwig-Walter-Straße 29

Samstag, 21. Oktober 2023
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Kleine Geschichte der Hausbesetzungen in Kärnten/Koroška Veranstaltet von: Squats statt Kärnten
schau.Räume, Draupromenade 6, 9500 Villach/Beljak

Mittwoch, 6. September 2023
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Die Geschichte Wiens auf Wienerisch. Lesung und Buchpräsentation von und mit Ludwig Roman Fleischer
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