2007-11-16
Zwischen Heuschober, Kuhstall und AMS
Es gibt Dinge, zwischen Brüssel und Wien, die nicht einmal unsere landesansässigen Regierungsmitglieder mitbekommen (oder wollen). Muss man glauben, wenn man das jüngste "Bauernelaborat" der Brüsseler Bürokraten liest.
Populistische Prangermethoden sollen das Versagen der politischen Kontrolle (sowohl im Land als auch in der "Union") offensichtlich kaschieren.
Die verpflichtende Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus der EU-Agrarförderung stellt einen weiteren Schritt zur Aushöhlung von Grundrechten dar und es wird immer offensichtlicher: Die Politik entzieht sich mehr und mehr ihrer Verantwortung. Blockwartmentalität und Neidreflexe werden dadurch geschürt.
Die Veröffentlichung von Einkommensdaten sind bisher in Österreich unzulässig, und sollten es weiterhin bleiben!
Grundsätzlich handelt es sich bei der personenbezogen Veröffentlichung über erhaltene Agrarförderungen jedenfalls um eine - teilweise - Veröffentlichung von Einkommensdaten, somit eine Problematik, mit welcher sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der österreichische Verfassungsgerichtshof (VGH) bereits befasst waren.
Zu diesem Thema (Veröffentlichung von personenbezogenen Daten) gab es schon eine Entscheidung:
In der Entscheidung Rs. C-465/00, Rs. C-138/01, Rs. C-139/01 des EUGH wurde die Zulässigkeit einer Regelung im österreichischen Bezügebegrenzungsgesetz, welche die Veröffentlichung der Einkommensdaten von Mitarbeitern des Österreichischen Rundfunks vorsah, auf europarechtlicher Ebene geprüft.
Damaliger Tenor: Derartige Bestimmungen sind jedenfalls nur dann zulässig, wenn sie sowohl der EU-Datenschutzrichtlinie als auch dem Recht auf Privatsphäre nach Art. 8 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) genügen. Im Einzelfall muss demnach geprüft werden, ob es sich bei der Veröffentlichung von Einkommensdaten um den gelindest möglichen Eingriff zur Erreichung des jeweiligen Gesetzeszweckes handelt.
Bitte genau durchlesen und dann schlucken. Nein, keinen Schluckauf bekommen!
Es gibt SPÖ-Politiker(I)nnen, die sich offenkundig darüber freuen, dass die "Big-Brother"- Keule diesmal eine Bevölkerungsgruppe erwischt hat, die mehrheitlich zum politischen Gegner tendiert, und denen sei ins Stammbuch geschrieben, dass morgen schon die eigene Klientel betroffen sein kann.
Die logische Folge derartiger Regelungen wird jedenfalls sein, dass bald danach gefragt werden wird, warum es sich zwar ein Landwirt, der entsprechende Arbeitsleistungen erbringt, gefallen lassen muss, den Empfang von Förderungen persönlich - durch erfolgte Namensnennung - zu rechtfertigen, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger aber nicht.
Und jetzt gehört es wenig politischer Phantasie dazu, sich auszumalen, dass bald der Ruf danach ertönen wird, sämtliche öffentliche Förderungen und Sozialleistungen personenbezogen zu veröffentlichen.
Somit dienen derartige Regelungen - anders als behauptet - sicherlich nicht der "Transparenz" sondern der Anprangerung von Beziehern öffentlicher Leistungen und können wiederum auch dazu missbraucht werden, unter Hinweis auf einzelne Förderbezieher einem generellen Rückzug des Staates aus der öffentlichen Förderung Vorschub zu leisten.
Quellengaben:
Dieser Beitrag wurde mit Veröffentlichungen auf ARGE DATEN eruiert und erstellt.