2006-04-27
Forum Alpenkonvention Kärnten
Das Forum Alpenkonvention Kärnten wurde mit dem Inkrafttreten der Alpenkonvention 2002 gegründet. Die
Unterzeichner der Kärntner Erklärung zur Alpenkonvention haben es sich zur Aufgabe gemacht, den Gedanken dieses
internationalen Vertragswerkes in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und sich für die Einhaltung der Konvention durch
Politik und Beamtenschaft einzusetzen.
Dem Forum Alpenkonvention Kärnten gehören an: Alpenverein, Arge
Erneuerbare Energie, Bio-Ernte Kärnten, bündnis für EINE welt, Evangelisches Umweltreferat, Klimabündniskoordination
Kärnten, Planet Alpen, Umweltreferat der Diözese Gurk, ...
Kontakt / Sprecher:
DI Robert Unglaub,
Proboj 2, 9133 Miklauzhof
Tel. 0 42 37 / 23 00 7
E-Mail: unglaub@archi-noah.at
Grundinformationen Die
Alpenkonvention
NEU:
Große Anfrage bei der Kärntner Landesregierung
Das Forum Alpenkonvention beabsichtigt - gut drei Jahre nach Inkrafttreten der Alpenkonvention - an die Kärntner
Landesregierung eine "Große Anfrage" betreffend die Umsetzung der Alpenkonvention zu stellen. Die bis zu 5 Fragen pro
Protokoll sollen noch vor der Sommerpause übergeben werden.
Zur Erarbeitung der "Großen Anfrage" haben sich Arbeitsgruppen gebildet, die einen ersten Entwurf des Fragenkataloges bis
zum 3. Mai 2006 erarbeiten sollen.
Die Arbeitsgruppen: 1) Raumplanung / Tourismus; 2) Naturschutz u. Landschpflg. / Bodenschutz; 3)
Berglandwirtschaft / Bergwald; 4) Energie / Verkehr.
Arbeitsgruppe Raumplanung / Tourismus
Robert Unglaub und
Walther Schütz sind für diese Arbeitsgruppe verantwortlich. Neben den Texten der Protokolle Raumplanung und
nachhaltige Entwicklung sowie Tourismus greifen wir u.a. auf folgende
Überlegungen zurück:
Erste Überlegungen / eine Diskussionsgrundlage
Anmerkung: Die Nummerierung vor den einzelnen Fragen bezieht sich auf die gesamte "Große Anfrage" und ist nur
vorläufig!
Frage 2.1:
Raumordnungsprotokoll Art. 1 "Ziele":
Die Ziele der Raumplanung und nachhaltgen Entwicklung sind:
g)Förderung der Chancengleichheit der ansässigen
Bevölkerung im Bereich der gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung unter Beachtung der Kompetenzen
der Gebietskörperschaften"
- a. Welche Konzepte hat die Landesregierung die zunehmende Ausblutung der ländlichen Regionen (Verschlechterung der
Nahversorgung, Schließung von Kleinst-Schulen, Verlust von Arbeitsplätzen usw.) zu stoppen?
- In den letzten Jahren hat das Land Kärnten im Schulbereich die öffentliche Infrastruktur extrem ausgedünnt. Kritiker
dieser Maßnahmen haben wiederholt auf die hohe Bedeutung von Kleinschulen hingewiesen.
b. Wieviele Schulen
wurden trotzdem in den letzten Jahren zu Exposituren umgewandelt bzw. geschlossen? Welche derartigen Maßnahmen stehen
noch an?
- c. Wann endlich wird das Land Kärnten diese Maßnahmen stoppen? Wann wird das Land Kärnten diese Schulen
wiedereröffnen bzw. die Umwandlungen in Exposituren rückgängig machen?
Frage 2.2:
Raumordnungsprotokoll Art. 2 "Grundverpflichtungen":
... kommen die Vertragsparteien überein, die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen,
a) die Handlungsfähigkeit der Gebietskörperschaften entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip zu stärken ..."
- a. Wie ist nach Ansicht der Kärntner Landesregierung die Schulgesetznovelle 2001, wonach nicht mehr die Gemeinden
die Hoheit über die Aufrechterhaltung der Schulen haben, mit der Grundverpflichtung, das Subsidiaritätsprinzip zu stärken,
vereinbar?
Frage 2.3:
Raumordnungsprotokoll Art. 8 "Pläne und/oder Programme für die Raumplanung und nachhaltige
Entwicklung " und Art. 9 "Inhalte der Pläne ...":
- Raumplanung und nachhaltige Entwicklung bedürfen eines abgestuften Planungssystems, das nicht nur auf der örtlichen
Gemeindebene (örtliche Entwicklungskonzepte / Flächenwidmungspläne), sondern insbesondere auf regionaler,
gemeindeübergreifender Ebene einen abgestimmten und verbindlichen Rahmen für die nachhaltige raumbezogene Entwicklung
vorgibt. Seit mehr als 15 Jahren wurden in Kärnten keine regionalen Entwicklungsprogramme nach § 3 Kärntner
Raumordnungsgesetz verordnet.
a. Wie gedenkt die Landesregierung ihrer Pflicht zur verbindlichen Regionalplanung im
Sinne des § 3 Kärntner Raumordnungsgesetz und Art 8 + 9 Protokoll Raumplanung und nachhaltige Entwicklung
nachzukommen? Wann sollen die ersten Entwicklungsprogramme vorliegen und in welchen Regionen?
- b. Welche Chancen und Vorteile sieht die Landesregierung in der Aufstellung derartiger Programme für die Regionen
sowohl im ländlichen Raum als auch im Zentralraum Kärntens?
Frage 2.4:
Raumordnungsprotokoll Art. 12 "Finanz und wirtschaftspolitische Maßnahmen":
" ... müssen in Betracht gezogen werden
(2) a): Ausgleichsmaßnahmen auf geeigneter Ebene zwischen den Gebietskörperschaften;
(3): Die Vertragspartner
prüfen die Auswirkungen bestehender und zukünftiger Finanz- und wirtschaftspolitischer Maßnahmen …"
Die Vorgaben des EURO-Stabilitätspakts und der gleichzeitig sich ständig verschärfende Wettkampf der Standorte mittels
Absenkung der Steuereinnahmen aus Gewinnen (Beispiel Steuerreform – Absenkung der Körperschaftssteuer) führen im
Rahmen des Finanzausgleichs auch zu einer Ausdünnung der Finanzen von Bundesländern und Gemeinden. Die Finanzierung
der für eine nachhaltige Entwicklung notwendigen Maßnahmen wird immer schwieriger:
- a. Welche Maßnahmen setzt das Land Kärnten gegenüber der Österreichischen Regierung und auf EU-Ebene, um diese
Entwicklung hintanzuhalten?
- b. Welche gemeinsamen Maßnahmen wurden mit Städte- und Gemeindebund gesetzt auf österreichischer und
EU-Ebene?
- c. Wie agiert das Land Kärnten gemeinsam mit anderen Regionen der Vertragspartnerstaaten der Alpenkonvention, um
dem Steuerwettlauf nach unten Einhalt zu gebieten?
- d. Wie prüft die Kärntner Landesregierung die Möglichkeiten, die nachhaltige Entwicklung durch wirtschafts- und
finanzpolitische Maßnahmen zu unterstützen? Gibt es bestehende Förderprogramme, die nicht nachhaltige Entwicklungen
unterstützen, wenn ja, wann werden sie nachgebessert?
Frage 2.5:
Raumordnungsprotokoll Art. 4 "Internationale Zusammenarbeit":
(3) Wenn die Gebietskörperschaften Maßnahmen nicht durchführen können, weil sie in gesamtstaatlicher oder
internationaler Zuständigkeit liegen, sind ihnen Möglichkeiten einzuräumen, die Interessen der Bevölkerung wirksam zu
vertreten." sowie
Raumordnungsprotokoll Art. 12 "Finanz und wirtschaftspolitische Maßnahmen":
"
(3): Die Vertragspartner prüfen die Auswirkungen bestehender und zukünftiger ... wirtschaftspolitischer Maßnahmen
…"
- a. Die Liberalisierung der Post durch die EU bzw. die Vorbereitung der Österreichischen Post auf den bevorstehenden
Wettbewerbsdruck hat zur Schließung zahlreicher Postämter geführt. Damit wurde die öffentliche Infrastruktur massiv
ausgedünnt. Welche Maßnahmen setzt das Land Kärnten gegenüber der Österreichischen Regierung und auf EU-Ebene, um
diese Entwicklung hintanzuhalten?
- b. Welche gemeinsamen Maßnahmen [des Landes] wurden mit Städte- und Gemeindebund gesetzt auf österreichischer
und EU-Ebene?
- c. Wie agiert das Land Kärnten als Teil der Alpenkonvention in Kooperation mit anderen Vertragspartnern, um der
Postliberalisierung Einhalt zu gebieten?
Soweit ein erster Entwurf der Fragen zum "Raumordnungsprotokoll", um Rückmeldungen / Verbesserungsvorschläge und
Ergänzungen wird gebeten! - Kontakt: unglaub@archi-noah.at und buendnis.oeie@aon.at