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ewige freunde- 2008-12-09, Nr. 4292 *SCHLUCK* 1996- 2013-05-07, Nr. 5941 Hallo,ich hatte fcber Groupon einen Gutschein gekauft, der nicht eginelf6st werden konnte. Dies geschah nicht von meiner Seite, sondern der Anbieter konnte den Gutschein nicht mehr einlf6sen ich sollte nun zu Groupon und mein Geld zurfcck bekommen. Jetzt hat Groupon mir eine Gutschrift auf mein Konto bei ihnen angeboten. Ich mf6chte aber das Geld zurfcck. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es unmf6glich sein sollte das Geld zurfcck zu bekommen. Kennt jemand eventuell etwas im HGB oder e4hnliche Fe4lle mit denen man argumentieren kann?Letztlich ist es ja nicht durch mein Verschulden dazu gekommen, dass der Gutschein nicht eginelf6st werden konnte. Reaktionen auf andere Beiträge Sämtliche Beiträge: |
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