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Hannes Jank

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2011-12-13

Stoppt die Änderung des Kärntner Mindestsicherungsgesetzes

Die in der Landtagssitzung am Do, den 15.12.2011 geplante Veränderung des Aufteilungsschlüssels zur Finanzierung der Kärntner Mindestsicherung durch eine höhere Belastung von Villach (+2 Mio €) und Klagenfurt (+3 Mio €) ist abzulehnen. Damit wird die Dramatik der Finanzierung der öffentlichen Aufgaben nicht gelöst, sondern es werden nur die Kosten wie eine heiße Kartoffel von einer Ebene auf die andere, von einer Gemeinde auf die andere, hin- und hergewälzt.

.

Das ist keine zukunftsfähige Politik, sondern die – leider nicht nur in Kärnten übliche – neoliberale Sicht auf die grundlegenden gesellschaftlichen Probleme.

Was man sich vor Augen halten muss:

Das Potenzial für ein gutes Leben für Alle, auch für die Menschen in Notlage, ist vorhanden! Dass dieses Potenzial nicht ausgeschöpft wird, ist die fatale Folge eines EU- und weltweiten Konkurrenzkampfes. Betriebe, öffentliche Körperschaften und die Lohnabhängigen wurden seit Jahrzehnten in diesen „Wettlauf-nach-unten“ gehetzt. Mit der daraus resultierenden Krise ist das Ende der Fahnenstange erreicht: „Wir“ – gemeint sind damit die Armen und die Mittelschicht – sollen den „Gürtel-enger-schnallen!“, da inmitten einer der reichsten Gesellschaften anscheinend für NICHTS mehr Mittel da sind!

Statt diesem wirtschaftlichen und sozialen Irrsinn mit einer überstürzten und mangelhaften Änderung des Kärntner Mindestsicherungsgesetzes noch eines draufzusetzen, fordern die „Unabhängigen Gewerkschafter/innen im ÖGB-Kärnten“:

  1. Die massive Verbesserung des Mindestsicherungsgesetzes zugunsten der Betroffenen (Wiedereinführung einer 13. und 14. Auszahlung, Rücknahme repressiver Elemente ...)
  2. Die Verbesserung soll unter Beiziehung des Kärntner Armutsnetzwerkes, von Sozialexpert/innen der Universität, von Sozialeinrichtungen wie Caritas und anderer erfolgen.
  3. Einen gemeinsamen Vorstoß von Gemeinden und Länder gegen die geplante Schuldenbremse und den Einsatz für eine Totalreform der Finanzierungsbasis in der EU:
    - Besteuerung der Finanzmärkte,
    - Mindeststandards bei Löhnen und der Arbeitszeit,
    - Mindeststandards bei der Körperschaftssteuer und
    - Vermögensbesteuerung.

Erst vor diesem Hintergrund wäre eine Änderung der Kostenverteilung zu diskutieren, und zwar auf Basis einer Studie über die finanziellen Transferbeziehungen zwischen dem Land und den Gemeinden sowie die tatsächliche finanzielle Ausstattung der Kärntner Kommunen unter Berücksichtigung der jeweiligen Aufgaben als Entscheidungsgrundlage.

Gemeinsam können wir unsere Landespolitiker/innen davon abhalten, in 3 Tagen die mangelhafte Änderung des Kärntner Mindestsicherungsgesetzes zu beschließen, wenn Du die Petition unterzeichnest. Eile tut Not, denn wir „Unabhängigen GewerkschafterInnen im ÖGB-Kärnten“ wollen diese Petition noch vor der Landtagssitzung übergeben!

Die Petition kann hier unterzeichnet werden: r http://ugkrnten.epetitions.net/

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