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Walther Schütz

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2006-02-11

EU-Dienstleistungsrichtlinie: Ein Kompromiss?

Über was demnächst ein erstes mal im EU-Parlament abgestimmt wird

Nächste Woche wird in im EU-Parlament in erster Lesung über die geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie (näheres siehe rAchtung, Bolkesteinhammer!) diskutiert und ein erstes mal abgestimmt. Damit ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie zwar noch nicht angenommen, es müssen die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten noch zustimmen etc.

Nun haben im Vorfeld dieser Abstimmung die EVP (Europäische Volkspartei) und die SPE (Europäische Sozialdemokratie) einen "Kompromiss" gefunden, der der ursprünglichen Extremvariante - angeblich - die Zähne gezogen hat. Damit ist aber KEINESWEGS Entwarnung angesagt, denn - so die Einschätzung von Stefan Lindner von ATTAC-Deutschland:

1) Bei allen Änderungsvorschlägen ist zu berücksichtigen, dass es sich nur um Vorschläge handelt, die bisher keineswegs beschlossen wurden. Selbst wenn es dafür eine Mehrheit im Europäischen Parlament geben sollte, ist noch keineswegs gesichert, dass sie auch bei der Abstimmung im Ministerrat Bestand haben.

2) Auch wenn die meisten der diskutierten Änderungsvorschläge prinzipiell in die richtige Richtung weisen, sollte dabei nach wie vor nicht vergessen werden, dass der eigentliche Ansatz der Richtlinie nach wie vor in die falsche Richtung geht. Die Richtlinie hat vor allem das Ziel, die Mobilität von Dienstleistern und die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung zu fördern. Sie setzt dabei trotz aller zusätzlichen Ausnahmen nach wie vor einseitig auf Deregulierung, statt eine Harmonisierung auf möglichst hohem Niveau anzustreben.

"Die Änderungsvorschläge an der Richtlinie sind ein erster Erfolg der breiten Proteste von Gewerkschaften, ATTAC und vielen anderen", sagte Stephan Lindner von ATTAC. "Die Grundrichtung zu mehr Liberalisierung, Deregulierung und Wettbewerb bleibt aber bestehen. Es reicht nicht, die Fahrt zu verlangsamen - für ein soziales und ökologisches Europa brauchen wir einen kompletten Richtungswechsel in der EU-Politik."

Diese leichten Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission könnten allerdings zur Falle werden, wenn sich der Widerstand von den geänderten Begriffen einlullen oder spalten lässt:

"Zwar wird jetzt nicht mehr pauschal festgelegt, dass grenzüberschreitende Unternehmen nur noch den Gesetzen des Landes unterliegen, in dem sie niedergelassen sind. Aber den Mitgliedstaaten werden gravierende Einschränkungen bei der Anwendung der eigenen Gesetze auferlegt. Gesetze zur Bekämpfung von Scheinselbständigkeit oder zur gesetzlichen Regulierung von Leiharbeit dürften damit ebenso hinfällig werden wie bestimmte Umwelt- und Arbeitsschutzauflagen. Was den Text vom Kommissionstext hauptsächlich unterscheidet, ist die Schwammigkeit und Ausdeutbarkeit der Formulierungen. Die Konzernlobby sollte damit bestens leben können, da in letzter Instanz der Europäische Gerichtshof zur Klärung angerufen werden kann und dieser, wie vergangene Entscheidungen zeigen, im Zweifel selten zu ihren Lasten urteilt." (Oskar Lafontaine, Sahra Wagenknecht)

Daher gilt: Am Thema dran bleiben und sich einmischen.

Handlungsmöglichkeiten:
  • Protestaktion im Internet: www.dienstleistungsrichtlinie.at
  • Postkartenaktion an Bundeskanzler Schüssel (als EU-Vorsitzenden): Karten sind im Büro des Bündnis für Eine Welt / ÖIE erhältlich, wir senden Ihnen gerne eine entsprechende Zahl zu. Ein kurzes Mail an buendnis.oeie@aon.atgenügt!li>
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