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2008-12-09 EU-Arbeitszeitrichtlinie Die Arbeitsminister/innen der 27 EU-Staaten haben sich wegen eines Urteils des europäischen Gerichtshofs nach drei Jahren Verhandlungen auf einen umstrittenen Kompromiss geeinigt: Dieser sieht vor, dass die Arbeitszeit pro Woche im Schnitt zwar weiterhin höchstens maximal 48 Stunden beträgt, die einzelnen EU-Staaten diese aber auf 60 bzw. 78 Stunden ausdehnen können. Auch der damals zuständige österreichische Minister – Martin Bartenstein – hat diesem Vorschlag zugestimmt. Ob diese EU-Richtlinie kommt oder nicht, hängt derzeit vom EU-Parlament ab: Bei der Abstimmung am 5. November 2008 im Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments konnte bereits ein Teilerfolg erzielt werden - der Vorschlag wurde in dieser Abstimmung mit 35 Stimmen abgelehnt (12 dafür und 2 Enthaltungen). Die österreichischen EU-Parlamentarier in diesem Ausschuss - Harald Ettl und Agnes Schierhuber - haben dagegen gestimmt. Attac hatte für diese Abstimmung eine E-Mail-Aktion an diese beiden EU-ParlamentarierInnen initiert. Am 16. Dezember 2008 geht die Vorlage in die zweite Lesung im Europäischen Parlament. Dort wird es schwieriger werden, eine Mehrheit dagegen zu bilden, aber es ist möglich! Unsere zentralen Einwände gegen die geplante Arbeitszeitrichtlinie sind: 1: Flexibilisierte Jahresarbeitszeit Die EU-Arbeitsminister wollen den Mitgliedstaaten ermöglichen, per Gesetz oder einfache Verwaltungsvorschriften den Bezugszeitraum für die Messung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit auf 12 Monate auszudehnen. Damit würde die bestehende Regel unterlaufen, dass dies nur durch Kollektivvereinbarungen möglich ist. 2: Bereitschafts- und Ausgleichruhezeiten Der Europäische Gerichtshof hat seit dem Jahr 2000 in bislang drei Urteilen die geltende EU-Arbeitszeitrichtlinie zugunsten der Arbeitnehmer/innen ausgelegt. Er verfügte, dass am Arbeitsplatz verbrachte Bereitschaftszeiten voll als Arbeitzeit bewertet und Ausgleichsruhezeiten unmittelbar im Anschluss an eine Arbeitsperiode mit Bereitschaftszeit gewährt werden müssen. Der aktuelle Vorschlag sieht vor, bei Bereitschaftszeiten zwischen einem aktiven und einem „inaktiven“ Teil zu unterscheiden. Als aktiver Teil gilt, wenn auf ausdrückliche Aufforderung durch den Arbeitgeber normaler Dienst verrichtet wird. Der „inaktive“ Teil soll hingegen nicht als Arbeitszeit gewertet werden. 3: Das Opt-out soll bleiben Mit Zustimmung im Arbeitsvertrag können neu eingestellte Mitarbeiter/innen zu wesentlich schlechteren Arbeitszeiten gezwungen werden. Entweder über flexibilisierte Jahresarbeitszeitregelungen oder alternativ über tarifvertragliche Opt-out-Regelungen kann die wöchentliche Arbeitszeit bis zu 78 und die tägliche bis zu 13 Stunden betragen.
DIE FORDERUNGEN
Die Richtlinie kann noch verhindert werden: Am 16. Dezember 2008 findet die zweite Lesung im EU-Parlament in Straßburg statt – die EU-Parlamentarier/innen müssen mit NEIN stimmen! In einem von einer breiten Koalition getragenen Offenen Brief haben wir daher Anfang Dezember die Abgeordneten aufgefordert, gegen die vorgesehenen Verschlechterungen zu stimmen. Zusätzlich möchte ATTAC in den Tagen vor der Abstimmung nochmals eine individuelle Mail-Aktion an alle österreichischen EU-Parlamentarier/innen starten. Mehr zum Thema (Folder, ein Antwortschreiben von EU-Parlamentarier Harald Ettl ...) unter www.attac.at/6879.html. Zum Weiterlesen Zu den verschiedenen Aspekten des gemeinhin ,Gemeinsames Europa' genannten Verbundes finden sich Beiträge auf der kärnöl-Homepage unter Thema EU.
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