2008-05-08
Asyl: Wiedergutmachung für Opfer von Willkür!
Offener Brief an den Bundesminister für Inneres und die Landeshauptleute der Republik Österreich
Sehr geehrter Herr Bundesminister, sehr geehrte Landeshauptleute,
am 29.4. 2008 wurde im Klagenfurter Landesgericht gegen vier tschetschenische Jugendliche verhandelt, die wegen Körperverletzung bei einer Rauferei in der Silvesternacht in und vor einem Villacher Lokal angeklagt waren. Ein Vierzehnjähriger wurde wegen Körperverletzung zu vier Monaten Haft bedingt verurteilt, für einen Jugendlichen erklärte sich das Gericht nicht zuständig. Zwei weitere Jugendliche wurden vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen, aber wegen „Raufhandel“ verurteilt. Der erste erhielt drei Monate bedingt, der zweite zwei Monate bedingt. Alle verurteilten Jugendlichen bekamen einen Bewährungshelfer beigestellt. Es handelte sich um ein faires Verfahren, welches sicherlich zu einer Normenverdeutlichung im Sinne unseres Rechtsstaates beigetragen hat.
Völlig unfair ist hingegen bis zum heutigen Tag die Behandlung von 18 Mitgliedern dreier tschetschenischer Familien, darunter ein Baby und Schulkinder, welche LH Jörg Haider unter großer medialer Begleitung als angebliche „tschetschenische Gewalttäter" aus Kärnten zwangsverlegen oder wie er selbst sagte nach Traiskirchen „abschieben" ließ. Diese Asylwerberfamilien sollten für die Vorfälle in der Silvesternacht verantwortlich sein. Die Unschuldsvermutung, die in Österreich immerhin Verfassungsrang hat, wurde missachtet.
Eine der Familien, welche aus sieben Personen besteht, haben wir mehrere Jahre lang psychotherapeutisch betreut. Drei Mitglieder waren schwer traumatisiert. Der Vater war in Tschetschenien ein Menschenrechtsaktivist gewesen und in der Haft schwer gefoltert worden, was schwere körperliche und seelische Verletzungen hinterlassen hat. Einer der halbwüchsigen Jungen war zusätzlich zu den im Heimatland erlittenen Traumata 2006 in Kärnten noch Opfer einer lebensgefährlichen, offenbar fremdenfeindlich motivierten Messerattacke geworden.
Als MitarbeiterInnen der traumatherapeutischen Einrichtung Aspis haben wir im Januar öffentlich gegen den willkürlichen Abtransport der 18 Flüchtlinge protestiert und waren besonders betroffen vom sinnlosen Abbruch der guten therapeutischen Beziehungen. Drei der nun vor Gericht erschienenen Jungen hatten nichts mit den abtransportierten Familien zu tun. Lediglich der Jugendliche mit der geringfügigen bedingten Strafe von zwei Monaten gehört zu einer der aus Kärnten ausgewiesenen Familien. Auch er hat ein Recht auf ein ordentliches Verfahren und fachgerechter Betreuung durch die Bewährungshilfe im Lande. Die beiden Jungen aus der von uns betreuten Familie sind, wovon wir immer überzeugt waren, völlig unschuldig. Haiders Sprecher Stefan Petzner liegt also mit seiner per Internet verbreiteten Behauptung, unsere Einrichtung Aspis würde Gewalttäter und nicht Opfer betreuen, klar daneben.
Die Protestaktion gegen die Zwangsverlegung im Januar wurde von vielen Einzelpersonen und Organisationen innerhalb und außerhalb Kärntens unterstützt. Der offenbar betroffene Bundesinnenminister antwortete mit einem Brief vom 24.1.2008, in welchem er festhielt, dass er „die Vorgehensweise der Grundversorgungsstelle Kärnten in keiner Weise unterstützt“ und sie demnächst bei einem Treffen der zuständigen Behörden „zur Sprache bringen“ werde. Und es wurde mitgeteilt, „dass bereits Maßnahmen gesetzt wurden, um den Familien ehebaldigst wieder ein gesichertes Familien- und Sozialleben zu ermöglichen.“
Eine soziale Rehabilitierung und Wiedergutmachung des offensichtlichen Unrechts hat es in keiner Weise gegeben. Die uns näher bekannte Familie wurde gleich zweimal von Traiskirchen in andere Bundesländer weiterverlegt und ist nun in einem abgelegenen Tiroler Dorf ohne Infrastruktur gelandet. Die Kinder, die in Kärnten sehr gute Schulnoten hatten und sehr gut integriert waren, konnten mehr als zwei Monate nicht zur Schule gehen. Sie müssen jetzt Klassen besuchen, die nicht ihrem Jahrgang entsprechen und haben riesige Probleme. Ähnliches gilt für die Halbwüchsigen, deren Ausbildung nun von Abbruch bedroht ist. Alle waren infolge der letzten Monate zeitweise krank. Die psychisch besonders belasteten Familienmitglieder haben mit Sicherheit eine schwere Retraumatisierung erlitten. Und an allen klebt immer noch die Etikettierung als „gewalttätig“. Wie soll man da noch einen Glauben an die Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft entwickeln?
Wir fordern den Bundesinnenminister auf, sich an sein Versprechen gegenüber den betroffenen Familien zu erinnern und bitten ihn sowie die zuständigen Landeshauptleute eine Wiedergutmachung für das erlittene Unrecht in die Wege zu leiten.
Mit Erschütterung mussten wir in den letzten Tagen hören, dass einige Landeshauptleute, statt sich gegen die erwiesenermaßen skandalösen und ungerechten Vorgänge in Kärnten zu wenden, nun auch noch für sich selbst ein Sonderrecht in Bezug auf die Abschiebung von Asylwerbern verlangen, die sie für verdächtig halten. Es scheint darum zu gehen, sich auf einfache Weise und auf dem Rücken einer Minderheit Wählerstimmen zu sichern. Bitte stoppen Sie diesen Kurs und helfen sie bei der sozialen Rehabilitierung der Menschen, die bereits Opfer der von Kärnten ausgehenden Jagdstimmung geworden sind!
Klagenfurt, am 2.5.2008
Univ. Prof. Dr. Klaus Ottomeyer, Obmann und Psychotherapeut bei Aspis.
Forschungs- und Beratungstelle für Opfer von Gewalt
Mag. Maria Lind, Leiterin des Therapieprojekts von Aspis
Siegfried Stupnig, Leiter des Projekts „Integration von TschetschenInnen“ bei Aspis