2003-12-05
Zur Getränkesteuer
Eine Analyse
In der letzten Ausgabe der Zeitschrift „Kommunal“ (Nr. 11/2003) gibt es auf Seite 10 einen interessanten Artikel zum Thema Getränkesteuer. Wie ja allgemein bekannt, wurde die Angelegenheit von der EU wieder an den Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. In besagtem Artikel wird folgendes angemerkt:
- Es liegen rund 50.000 Einsprüche vor, was ca. 20 Mio. Euro an Verwaltungsaufwand für die Ermittlungsverfahren kosten würde.
- Betroffen wären hauptsächlich Tourismus Gemeinden, deren Budgets bis zu einem Drittel von der Getränkesteuer bedeckt worden sind (Anmerkung: mit welchen Einnahmen budgetierten sie seit der Aufhebung?)
- Das Geld wurde restlos verbraucht (wie auch anders?)
- der Bund hat sich zwar seinerzeit bereit erklärt einen „weitgehenden Ersatz“ zu leisten, falls die Getränkesteuer wirklich zurückzuzahlen wäre (das könnte bis zu einer Milliarde Euro ausmachen), im Budget ist nichts dafür vorgesehen.
- Zu guter Letzt: der Ball wird wieder einmal zu den Bürgern geschoben, zu Dir und zu mir. Die Rute steht im Fenster: sollte der VwGH zu Ungunsten der Gemeinden entscheiden, sprich Rückzahlung, dann muss die „Kohle“ ja woher kommen. Woher wohl? Dann muss es eben eine „Steuer für die Rückzahlung der Getränkesteuer“ geben. Das wird ja jeder verstehen, oder?
Zu Villach: es gibt von der Stadt keine offiziellen Daten, wie viele Firmen Einspruch erhoben haben. Es gibt von keiner einzigen im Gemeinderat vertretenden Fraktion eine Anfrage dazu. Es scheint niemanden zu interessieren was da an außerordentlichen Belastungen auf die Gemeinde zukommen könnte. Warum wohl? Für den Fall der Fälle wurden keine Rücklagen gebildet und jetzt steht man sozusagen mit dem Rücken zur Wand.
In Gemeinderatssitzung am 28. Juli dieses Jahres wurde beschlossen die Bezüge der Mandatare) zu erhöhen. Die einzige, die zuerst dagegen war (und auch eine Anfrage dazu stellte) war Gemeinderätin Susanne Zimmermann (Grüne). Nachdem sie vom Bürgermeister in seiner Antwort schulmeisterhaft daran erinnert wurde, dass ihre Fraktion ja schon Vorschuss auf die Förderung erhalten habe (im Jahr 2002 bzw. für die Gemeinderatswahl 2003) stimmte auch sie (und ihre Fraktionskollegin) für die Erhöhung der Förderung. Nach dem Motto: „Was einmal da ist, gehört auch weg!“
Prost! Wohl bekomm’s!