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Gernot Haupt

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2013-05-18

Die Kärntner Sinti und Roma
erfasst – vermessen – ermordet

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde!
Spoštovane dame in gospodje, drage prijatelijce, dragi prijateli!
(Und in Romanes): Mre kedveschne ranja taj raja, mre pajtaschkiji taj pajtaschtscha!

Wir haben uns hier beim Denkmal der Namen versammelt, um der Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken, heuer in besonderer Weise der Opfer unter den Roma und Sinti. Auf den Tafeln des Denkmals stehen nur die Namen der Opfer, ob sie aus rassistischen Gründen verfolgt wurden oder aus politischen, ob sie als „Zigeuner“, als Juden oder als Partisanen ermordet wurden, das kann man nur aus dem Ort ihrer Ermordung erschließen, wenn man weiß, dass z.B. Lackenbach ein sog. „Zigeuner-Anhaltelager“ war, oder man muss es aus der umfangreichen Dokumentation von Hans Haider zum Denkmal nachlesen. [1]

Macht es eigentlich Sinn, wenn wir heute Roma und Sinti in den Mittelpunkt dieser Gedenkfeier stellen? Sind wir berechtigt, bestimmte Opfergruppen besonders hervorheben? Haben nicht alle das Gleiche verloren, das Wichtigste, das sie besaßen, ihr Leben? Ja, setzen wir mit dieser Betonung der Unterschiede der einzelnen Opfergruppen nicht die Kategorisierung und Hierarchisierung von Menschen fort, die die Nationalsozialisten zur perfiden Perfektion getrieben haben?

Um etwas Klarheit in diese Grundfrage der Erinnerungskultur zu bringen, möchte ich kurz in die Zeit zurückgehen, in der jene Verbrechen geschahen, deren Opfer wir hier auf diesem Denkmal namentlich verzeichnet finden. Ich zitiere dazu aus einem bisher unveröffentlichten Protokoll der Kriminalpolizei Villach vom 1. Dezember 1940:

„Einvernahme: Viktoria Seger, wohnhaft Villach Seebach, Zigeunerlager, Mutter von fünf Kindern im Alter von 1 – 10 Jahren; ihre Schwägerin Angela Seger, Arbeitsgattin, wohnhaft Villach Seebach Zigeunerlager. Tatbestand: Angela und Viktoria Seger haben am 15. 11. l. J. [laufenden Jahres, GH] entgegen den Bestimmungen der Grenzzonen-Verordnung Villach verlassen und sind nach Ferndorf gefahren, wo sie mit Spitzen hausierten. Beide wurden am 15. 11. l. J. vom Gend. Posten Ferndorf beim unbefugten hausieren [sic] [2] betreten und ihnen die Waren abgenommen.“ [3]

Zur Erklärung: In der Grenzzonen-Verordnung vom 2. September 1939[4], auf die hier Bezug genommen wird, wurde das „Umherwandern von Zigeunern und nach Zigeunerart“ in festgelegten Grenzzonen unter Strafe gestellt. Ein Monat später wird dann im sog. Festsetzungserlass[5] bestimmt werden, dass „Zigeuner“ ihren Aufenthaltsort überhaupt nicht mehr verlassen dürfen.

Im Protokoll heißt es weiter:

„Angela Seger geb. Frost war immer bei ihrer Mutter Maria Frost in Wien, XXI., Floritzdorf in Erziehung und Beaufsichtigung. Sie hat aber ihre Mutter, wie bei den Zigeunern üblich, frühzeitig verlassen und zog umher. Vor einigen Wochen hat sie den nach Villach zust. Zigeuner Albin Seger geheiratet, mit welchem sie auch in Wien zusammen war. Sie ist, wie alle Zigeunerinen, diebisch veranlagt und versteht sie es beim hausieren Diebsangelegenheiten auszumitteln und auch zu verüben.“ [6]

Sie unterschreibt das Protokoll mit drei Kreuzen. Der Polizeibeamte vermerkt dazu: „hat keine Schule nicht besucht“.

Am 4. Dezember 1940 gibt Viktoria Seger in der Verhandlung zu dieser Sache beim Amtsgericht Villach zu Protokoll:

„Ich bin nach Fresach gegangen, um dort den Pfarrer um seinen ärztlichen Rat zu fragen. Ich bin lungenkrank. Angela Seger hat mich nicht bloss begleitet, sondern wollte selbst auch den Rat des Pfarrers einholen. Ich weiss nicht, was ihr fehlt. … Ich habe nicht hausiert. Ich habe die Spitzen nur deshalb mitgenommen, damit ich etwas hergeben kann, wenn ich für mein Kind eine Milch bekomme… Über neuerliches Befragen: Ich habe mir halt gedacht, ich nehme Spitzen mit, wenn ich ein Geschäft machen kann, ist es gut. Ich habe für 5 Kinder zu sorgen. Ich weiss, dass das Hausieren verboten ist. Ich weiss aber nicht, was die Grenzzone ist. Mein Mann verdient nur 25 RM in der Woche. Davon kann ich mit den Kindern nicht leben.“ [7]

Am 16. 12. 1940 folgt die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Klagenfurt „auf auswärtiger Amtshandlung in Villach“. Der Staatsanwalt Dr. Müller beantragt eine Gefängnisstrafe von 8 Tagen, Richter Dr. Ramsauer verurteilt die Angeklagten auch zu 8 Tagen Gefängnisstrafe. Als Reisekosten der Beamten des Gerichtes werden 26 RM und 90 Pf. in Rechnung gestellt. [8]

Das, was hier geschildert wird, eine Mutter, die sich auf den Weg macht, um nach Milch für ihre Kinder zu suchen, weil ihr arbeitender Mann nicht genug verdient, das würde man heute vermutlich als „Armutsmigration“ bezeichnen, ein Begriff, der derzeit durch alle deutschen und europäischen Medien geistert und fast immer im Zusammenhang mit Roma aus Rumänien und Bulgarien genannt wird. [9] Romani Rose vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma beklagt in einem Appell an Bundespräsident Gauck eine "zunehmend aggressiv geführte Debatte" über die Zuwanderung von Menschen aus Bulgarien und Rumänien und schreibt, die gegen Sinti und Roma gerichtete Diskussion über Kriminalität und Armutsflüchtlinge stelle die Minderheit pauschal als öffentliche Gefahr dar. [10] Dabei entstehen in manchen Gazetten und Hirnen auch schon Vorstellungen, man müsse die Bewegungsfreiheit der Roma einschränken, also gleichsam einen neuen Festsetzungserlass durchsetzen, sie zuerst in ihre Herkunftsländer „abschieben“ oder „rückführen“, also deportieren, und ihnen dann die neuerliche Einreise durch bürokratische Hürden erschweren oder unmöglich machen. In Italien und Frankreich wird dies schon praktiziert, auch wenn internationale Menschenrechtsorganisationen und sogar die europäische Kommission dieses Vorgehen verurteilen. [11] Offenbar hat also der Antiziganismus - vielleicht sogar noch viel stärker als der Antisemitismus - den Nationalsozialismus überdauert und wirkt sich bis heute in diskriminierenden Einstellungen der Politik und Gesellschaft aus.

Auch an einem zweiten Beispiel lässt sich diese Kontinuität gut zeigen, an der Diskussion über die BettlerInnen.

In einer österreichischen Verordnung aus dem Jahr 1811 heißt es:

„Zigeuner, die das Land betreten, sind zurückzuweisen. Mehrere Zigeuner haben sich aber trotz dieses Verbotes ins Land eingeschlichen und sich unter dem Vorwand des Straßensammelns auf dem Land verbreitet und die öffentliche Sicherheit dadurch gefährdet. Das Herumziehen der Zigeuner ist in Österreich verboten, als Straßensammler kommen nur Inländer mit gutem Ruf in Frage. Zigeuner sind also in ihre Heimat zurückzuschicken und der Eintritt in das Land muss ihnen an der Grenze verwehrt werden.“ [12]

1935, also noch vor dem Anschluss, beschließt der Kärntner Landtag:

„Der Herr Landeshauptmann von Kärnten wird dringend ersucht, dafür Vorsorge zu treffen, dass auch im Lande Kärnten ähnlich wie in Oberösterreich zur Bekämpfung des Bettler- und Landstreicherunwesens und für die Anhaltung arbeitsscheuer Personen sofort eigene Arbeitslager eingerichtet werden.“ [13]

1938, wenige Wochen nach dem Anschluss Österreichs an Hitlerdeutschland, schreibt der Gauleiter des Burgenlandes, Tobias Portschy in seiner Denkschrift „Die Zigeunerfrage“, Zigeuner seien eine „nomadische Schmarotzerrasse“, welche die ansässige Bevölkerung durch zahlreiche ansteckende Krankheiten in Gefahr bringe und die ausschließlich vom Betteln und Stehlen lebe. [14] Unmittelbar darauf erfolgten die ersten Deportationen in Arbeitslager und in Konzentrationslager.

Und vor zwei Jahren, 2011, beschließt der Kärntner Landtag neuerlich ein Bettelverbot. Nur die SPÖ und die Grünen haben dagegen gestimmt. In der Debatte wird immer wieder über Kriminelle aus Osteuropa gesprochen, über „Bettlerbanden“, jeder weiß, dass damit Roma und Sinti gemeint sind und nicht die „Ein-Euro-Frau“ in Klagenfurt und andere InländerInnen, die schon vor 200 Jahren vom Verbot ausgenommen waren, weil sie eben nicht im schlechten Ruf standen, „Zigeuner“ zu sein. [15]

Offenbar ist der Antiziganismus ungebrochen virulent. Natürlich kann und soll man die Situation heute mit der des Nationalsozialismus nicht gleichsetzen und ich will das auch nicht. Die industrielle Vernichtung von Menschen aus rassistischen Gründen, der 90 % der österreichischen Roma und Sinti zum Opfer gefallen sind, ist unvergleichbar. Aber die Strukturen und Einstellungen der Dominanzgesellschaft, die zu diesem Genozid geführt haben, sind offensichtlich noch nicht überwunden.

Deshalb macht es Sinn, uns an die verschiedenen, ideologisch begründeten Anlässe, Vorwände, Ursachen der Verfolgung einzelner Opfergruppen zu erinnern, solange diese noch heute wirksam sind. Solange es noch heute antiziganistische Vorurteile gibt, solange heute noch Roma und Sinti diskriminiert und verfolgt werden, weil sie Roma und Sinti sind, solange macht es Sinn, die Wurzeln dieser rassistischen Einstellung bis in den Nationalsozialismus zurück aufzudecken und zu zeigen, welche schrecklichen Folgen eine solche Einstellung hatte und wieder haben kann. Erst wenn man die Wurzeln des Unkrautes gefunden und offengelegt hat, kann man es in mühevoller Arbeit beseitigen, damit es nicht in den sauren Wiesen wieder aufkeimen kann.

Dazu ist es aber nicht genug, wenn öffentliche Institutionen eine Delegation zu Gedenkveranstaltungen entsenden. Das ist zwar erfreulich und gut, aber aktive Erinnerungsarbeit würde in meinen Augen heißen, dass die Institutionen, die administrativ in die Nazi-Verbrechen involviert waren, wie die Gerichte oder eben auch die Kriminalpolizei, aktiv historische Forschungsaufträge erteilen und Akten, die noch immer in Kellern und Archiven der wissenschaftlichen und politischen Aufarbeitung harren, dafür selbst suchen und zur Verfügung stellen, wie es etwa die deutsche Polizei mit dem Auftrag an HistorikerInnen, eine große Ausstellung über ihre Beteiligung an der Nazi-Herrschaft zu gestalten, getan hat. [16] Um ein weiteres Aufkeimen von rassistischer Diskriminierung zu verhindern, ist es aber auch nicht genug, wenn PolitikerInnen bei Gedenkveranstaltungen in Reden ihr obligatorisches „Nie wieder“ deklamieren. Das ist erfreulich und gut, aber aktive Erinnerungspolitik würde in meinen Augen heißen, dass sich PolitikerInnen auch noch daran erinnern, wie sie vor zwei Jahren argumentiert und abgestimmt haben und zum Beispiel heute mit den neuen Mehrheitsverhältnissen im Kärntner Landtag das unsägliche Bettelverbot wieder aufheben.

Ja, es macht Sinn, bei dieser Gedenkfeier heute besonders der Roma und Sinti zu gedenken, nicht deshalb, weil sie Roma und Sinti sind und deshalb anders als wir wären, sondern weil sie unter dem Stigma, dem Label Roma und Sinti verfolgt wurden und immer noch werden.

Ja, es ist aber auch gut, dass wir diese Unterschiede dann rasch wieder vergessen. Dass auf dem Denkmal nur die Namen der Opfer stehen, drückt die Vision aus, dass alle Menschen gleich viel wert sind, dass jeder von uns gleich bei seinem Namen gerufen wird[17], dass es nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, nicht Mann und Frau geben soll, wie es Paulus formuliert. [18] Es drückt die Hoffnung aus, dass wir eines Tages nicht mehr die Unterschiede der Herkunft, der Sprachen, der Völker in den Vordergrund stellen, sondern die gleiche Menschenwürde und die gleichen Menschenrechte, die jedem von uns in gleichem Maße zustehen.

Deshalb lade ich Sie ein, sich mit mir im Gedenken an diese und alle anderen Opfer nationalsozialistischen Verfolgung zu verneigen, damit wir uns im Anschluss daran mit der daraus gewonnenen Spannung und Kraft aufrichten können gegen jede Form von Rassismus heute. Ich lade Sie ein, jetzt im Gedenken an diese und alle anderen Opfer nationalsozialistischer Verfolgung in Stille zu verharren, um aus der Empörung über die Missachtung der Menschenwürde damals die Motivation zu schöpfen, gegen jede Verletzung der Menschenrechte heute energisch unsere Stimme und uns selbst zu erheben. Gedenken wir der Vergangenheit, um Kraft für die Zukunft zu haben!

Fußnoten:

[1] Haider, Hans: Nationalsozialismus in Villach. Villach: edition kärnol 32008.zurück zum Text

[2] Die Schreibung folgt mit allen Rechtschreib- und Grammatikfehlern dem Original und wird in weiterer Folge nicht mehr extra gekennzeichnet.zurück zum Text

[3] Kärntner Landesarchiv, Strafakten, Schachtel 86, 1742/40.zurück zum Text

[4] RGBL I, S. 1578. zurück zum Text

[5] Schnellbrief des RSHA, Tgb. Nr. RKPA 149/1939 - g - betr. Zigeunererfassung zurück zum Text

[6] Kärntner Landesarchiv, a.a.0.zurück zum Text

[7] a.a.0.zurück zum Text

[8] a.a.0. zurück zum Text

[9] vgl. www.sueddeutsche.de/ am 13. 05. 2013; „Armutsmigration“ wachsendes Problem“ in http://salzburg.orf.at/ am 13. 5. 2013; www.tagesanzeiger.ch/ am 13. 5. 2013; www.20min.ch/ am 13. 5. 2013 usw. zurück zum Text

[10] Süddeutsche Zeitung, 5. März 2013.zurück zum Text

[11] www.spiegel.de/ am 13. 5. 2013.zurück zum Text

[12] Conscriptio Zingarorum, Komitatsarchiv Moson, zit. nach MAYRHOFER, Claudia: Dorfzigeuner. Kultur und Geschichte der Burgenland-Roma von der Ersten Republik bis zur Gegenwart. Wien: Picus 1987, S. 33 zurück zum Text

[13] Kärntner Landesarchiv, Fasz. 5242/1938, Ldt.Nr. 68/16 vom 24. Juli 1935 zurück zum Text

[14] Thurner, Erika: Nationalsozialismus und Zigeuner in Österreich (= Veröffentlichungen zur Zeitgeschichte 2), Wien 1983 zurück zum Text

[15] Stenographisches Protokoll der 25. Sitzung des Kärntner Landtages, 30. Gesetzgebungsperiode am 10. Feber 2011 zurück zum Text

[16] Ordnung und Vernichtung. Die Polizei im NS-Staat. Dresden: Sandstein 2011 zurück zum Text

[17] Jes 43, 1-7 zurück zum Text

[18] Gal 3,28 zurück zum Text

Institut für Sozialarbeit
DDr. Gernot Haupt, MAS
Töschling 12 9212 Techelsberg am Wörthersee
E-Mail: office@ifsoz.org
Homepage: www.ifsoz.org/

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