2013-01-14
Was die Militarisierung der EU mit dem Berufsheer zu tun hat
Was die Militarisierung der EU mit dem Berufsheer zu tun hat
Es ist so eine Sache mit der Frage, was als “modern” zu gelten hat und was als “veraltet”. Beide Etiketten sind für sich genommen inhaltsleer. In der politischen Debatte dienen sie entweder der Anpreisung eigener Vorschläge oder der Verdammung gegenläufiger Positionen. Seitens der pro-Berufsheer-Fraktion liest sich das dann so: „Die Wehrpflicht ist nicht mehr zeitgemäß. 21 der 27 EU-Staaten verzichten mittlerweile auf eine Wehrpflicht und setzen auf Profiheere – darunter auch neutrale und bündnisfreie Staaten wie Irland und Schweden.“
[1]
Dieser Logik folgend hätte Österreich außenpolitisch immer hoffnungslos hinterm Mond gelebt: Im Unterschied zu über neunzig Prozent aller Staaten weltweit ist es nämlich bis heute neutral. Ob das sinnvoll ist oder nicht kann man fraglos diskutieren – aber mit Argumenten, nicht mit der denunziatorischen Behauptung, irgendeine politische Linie sei “veraltet”. Das gilt auch für die Wehrpflicht. Ja, die meisten anderen europäischen Staaten haben ihr Militärwesen in den letzten zwanzig Jahren auf ein Berufsheer umgestellt. Für sich genommen sagt das aber noch wenig aus. Sehen wir genauer hin:
Von den 27 EU-Mitgliedern gehören 21 gleichzeitig der NATO an. Deren Gründe für die Umstellung auf ein Berufsheer wurden bereits
hier besprochen
http://berufsheer.diefakten.at/ . Doch von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt wird auch die Europäische Union seit Ende der 1990er schrittweise zum Militärpakt ausgebaut. Im Vertrag von Amsterdam wurde 1997 erstmals die Position eines „Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ (in den Medien inzwischen meist „EU-Außenminister“ genannt) geschaffen, der künftig besonders die militärische Kooperation der Mitgliedsstaaten koordinieren sollte. Als Einsatzszenarien wurden die sogenannten „Petersberger Aufgaben“ von der EU übernommen. Die EU sollte demnach in die Lage versetzt werden, neben humanitären auch „friedenserhaltende“ und „friedensschaffende“ Einsätze durchzuführen, im Klartext: Kampfeinsätze. Dazu wurden auf dem EU-Gipfel von Helsinki 1999 „headline goals“ verabschiedet, die die Bildung einer „Rapid Reaction Force“ beinhalteten, also einer europäischen Eingreiftruppe. Nachdem sich 2004 anlässlich eines Einsatzes im Kongo gezeigt hatte, dass die gemeinschaftlichen militärischen Fähigkeiten bislang weniger Fortschritte gemacht hatten als erhofft, wurde 2004 die Aufstellung von Battle Groups beschlossen, das heißt von selbstständig operierenden Verbänden, die innerhalb von 15 Tagen in der Lage sein sollen, in einem 6.000-Kilometer-Radius Kriegseinsätze durchzuführen. Bei dieser Entfernungsangabe handelt es sich wohlgemerkt um eine Planungsannahme. Grundsätzlich sollen die Battle Groups weltweit zum Einsatz kommen können und sowohl in der Lage sein, in der Wüste, im städtischen Gebiet, im Gebirge oder im Dschungel Krieg zu führen. Seit 2007 sind die entsprechenden Vorarbeiten abgeschlossen, alle rechtlichen Grundlagen geschaffen und es stehen jeweils zwei Battle Groups mit jeweils etwa 1.500 Mann durchgehend zur Verfügung.
Nach EU-Angaben „sollen“ Einsätze durch ein entsprechendes UN-Mandat gedeckt sein. Notwendig ist ein solches aber nicht. Die Kosten für die Teilnahme an den Battle Groups „stehen wo sie fallen“, das heißt, werden durch das betreffende Teilnehmerland selbst getragen. Die Aufwendungen sind dabei durchaus beträchtlich. Schweden etwa hat sich seine Teilnahme an den Battle Groups im Zeitraum 2005 bis 2008 etwa 240 Millionen Euro kosten lassen. Details zum Militarisierungsprozess finden sich
hierhttp://www.iss.europa.eu/ .
Andere europäische Staaten, etwa Dänemark, haben sich angesichts dieser Entwicklung entschlossen, sich nicht an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union zu beteiligen. Österreich, dessen Regierung nach wie vor erzählt, sie schütze und bewahre seine Neutralität, ist von Beginn an dabei. Gleich mehrfach zementiert wurde die Militarisierung der EU-Politik durch den
Vertrag von Lissabon http://consilium.europa.eu/(Kap. 5, Absch. 2, Artikel 42-46). Dort wird als Ziel der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik festgehalten: “Diese [die GSVP, Anm.] führt zu einer gemeinsamen Verteidigung, sobald der Rat dies einstimmig beschlossen hat” (Art. 42, Abs. 2). Was man sich unter “gemeinsamer Verteidigung” vorzustellen hat, liest man gleich darauf: globale Militärinterventionen, auch ohne UN-Mandat (Art. 43), und die ausdrückliche Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, ihre “militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern” (Art. 42, Abs. 3). Obligate Aufrüstung: eine einzigartige Passage in einer de-facto-Verfassung. Die im Vertrag festgehaltene Beistandsverpflichtung (Art. 42, Abs. 7) ist darüber hinaus selbstredend schon an sich neutralitätswidrig, wird aber noch dadurch verschärft, dass sie andernorts ausdrücklich bereits für den Bedrohungsfall gilt (Absch. 7, Art. 222, Abs. 1, Pkt. A).
Wer meint, das alles spiele für Österreich keine Rolle, sei auf die 2011 vom Ministerrat beschlossene
Sicherheitsstrategie http://www.bka.gv.at/verwiesen, die seither im Parlament auf ihren Beschluss wartet. Dort wird (auf S. 3) ausdrücklich darauf Bezug genommen, der Vertrag von Lissabon verpflichte “die Mitgliedsstaaten in diesem Zusammenhang, ihre zivilen und militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern und diese der EU für die GSVP zur Verfügung zu stellen”. Es ist das alte Spiel: Unter Hinweis auf externe Verpflichtungen suggeriert die heimische Politik, sie könne gar nicht anders – wiewohl sie selbst mit am Tisch saß, als derlei beschlossen wurde.
Die Diskussion um die österreichische Wehrpflicht steht damit in direktem Zusammenhang. Bereits 2004 wurde in einer
Strategischen Analyse http://www.bmlv.gv.at/ des Büros für Sicherheitspolitik im Verteidigungsministerium festgehalten, „Wehrpflichtige könnten aus politischen Gründen nur zur kollektiven Verteidigung [der EU, Anm.] herangezogen werden. Andere Aufgaben, einschließlich der Petersberger Aufgaben, erfordern Freiwillige.“ (S. 13) An anderer Stelle heißt es bereits damals, Österreichs Teilnahme an Kriegseinsätzen der EU bedinge vor allem eine politische Entscheidung hinsichtlich der Wehrpflicht, wobei „die meisten NATO- und EU-Staaten sich einig sind, dass internationale Kampfeinsätze Freiwillige erfordern.” (S.26)
Warum aber sind Wehrpflichtigenarmeen offenbar nicht zur Erfüllung der Petersberger Aufgaben geeignet? Dass die Freiwilligen keine technische, wohl aber eine politische Erfordernis sind, zeigt auch die militärische Struktur der Battle Groups selbst: Im Kern sind die nämlich Infanterieverbände, die Mehrzahl der Soldaten braucht also keine langwierige Ausbildung an High-tech-Waffen. Österreichs Beitrag bestand
2010
http://www.bmlv.gv.at/ aus gepanzerter Infanterie und seit
Juli 2012
http://diepresse.com/ aus Transport- und Logistikeinheiten. Benötigt werden keine hochspezialisierten „Profis“, eine solide Grundausbildung samt Führerschein reicht für die Erfordernisse prinzipiell vollauf. Notwendig ist freilich die Bereitschaft, für undurchsichtige Interessen am anderen Ende der Welt seinen Kopf hinzuhalten – oder den Schädel anderer bei Bedarf zu extrahieren. Und eben dazu sind „Profis“ erfahrungsgemäß eher bereit als Wehrpflichtige, denen oft partout nicht einleuchten will, weshalb ausgerechnet ihre Interessen neuerdings am Hindukusch verteidigt werden sollen.
Fazit
Die Umstellung von Wehrpflichtigenarmeen auf Berufsheere in den vergangenen Jahrzehnten in den europäischen Staaten hat einen nachvollziehbaren Grund: Seit dem Ende des Kalten Krieges und der zunehmenden Militarisierung der Europäischen Außenpolitik zielen die militärischen Einsatzszenarien von NATO und EU nicht auf Landesverteidigung ab, sondern auf Intervention im Ausland. Österreich darf als neutrales Land nur sein Territorium schützen. Die Bundesregierung könnte unter Hinweis darauf eine Teilnahme an der GSVP verweigern, macht aber stattdessen eifrig mit. Die Schaffung eines Berufsheeres wird bereits seit fast zehn Jahren in Papieren des Verteidigungsministeriums als eine wesentliche politische Voraussetzung für die Teilnahme an EU-Kampfeinsätzen bezeichnet. Statt das aber offen zu sagen, mimen die Berufsheerbefürworter die Verteidiger der österreichischen Neutralität:
„Fest steht: An Österreichs Neutralität ändert sich durch die Umstellung auf ein Profiheer nichts“ http://www.weisskirchen.spoe.at/ heißt es dann, landauf, landab.
[1] http://profiheer.at/ zurück zum Text
Text übernommen von:
http://berufsheer.diefakten.at/