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2010-07-22 Förderung der Spekulation oder Pensionssicherung? Gedanken zu den Ergüssen des Pensions-„Experten“ Rürup, der – exemplarisch für viele seiner Zunft – für höheres Pensionsantrittsalter (67 Jahre!) und eine stärkere Mischfinanzierung eintritt. . Es ist faszinierend, wie einfach sich die Pensionsexperten die Reform des Pensionssystems vorstellen und gleichzeitig den Spekulanten am Kapitalmarkt das Wort reden. So geschehen in der Kleinen Zeitung, 20.7.2010, S.4f: Herr Rürup erwähnt ganz richtig, dass das derzeit angewandte Umlageverfahren die Ergiebigkeit der nationalen Erwerbseinkommen als Grundlage hat. Tatsache ist aber, dass wir uns eigentlich viel mehr als Umverteilung an die Ruheständler leisten könnten, würden wir das Umlageverfahren an der Wirtschaftsleistung fest machen. In den vergangenen Jahren ist unsere Wirtschaft ständig gewachsen und die Gewinne der Unternehmen sind ständig mehr geworden. Die erwerbsabhängigen Einkommen sind nur sehr moderat gewachsen, bei weitem nicht so stark wie die Gewinne der Unternehmen. Nicht nur dass „die Reichen“ auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung noch reicher werden, jetzt zeigt sich auch, dass die geringere Lohnquote zu einem einzigen Schluss führt: Pensionsalter erhöhen und zusätzlich Kapitaldeckungsverfahren für alle einführen. Kapitaldeckungsverfahren bedeutet aber, dass jeder zukünftige Pensionist Kapital auf dem Kapitalmarkt platziert, das optimal angelegt werden muss. Hier wird wieder auf die Maximierung des berüchtigten Shareholder Value abgezielt, was zur Folge hat, dass in Unternehmen rationalisiert wird, der Druck erhöht, usw. Dadurch kommt es zu Personalabbau, Burn-Out, etc. ![]() Wie sich das bisherige umlagefinanzierte und ein kapitalgedecktes Pensionssystem „ergänzen“. Grafik: Karli Berger. aus: Die Arbeit . Wenn also von Experten wie Hrn. Rürup oder Hrn. Marin eine Erhöhung des Pensionsalters und eine weitere Säule in Form des Kapitaldeckungsverfahrens gefordert wird, dann würde ich von diesen Herrn auch gern wissen, woher die Arbeitsplätze für die später in Pension gehenden Arbeitnehmer kommen, und was wir mit den Ausgebrannten und gesundheitlich geschädigten Erwerbstätigen machen sollen? Würde man das Umlageverfahren an der Wirtschaftsleistung festmachen und zudem eine Einheitspension in der Höhe einer wirklich angemessenen Mindestsicherung einführen, könnten wir wahrscheinlich alle schon mit 50 in Pension gehen. Und den Besserverdienern, denen eine Einheitspension möglicherweise zu wenig sein könnte, stünde ja noch immer die private Pensionsvorsorge offen. Dieser Beitrag ist geschrieben worden als Leserinnenbrief für die Kleine Zeitung. . Dazu auch:
Die Pension als Geldquelle zu begreifen ist falsch. Normal ist es, die Pension als Quelle für einen Sachbezug von Waren der Notwendigkeit zu begreifen. Ich würde, mich vor eine Wahl gestellt, ob Geldpension oder Sachpension zu wählen, mich für die Sachpension entscheiden, die zum Beispiel den Bezug von Medikamenten sicherstellt.
Arbeiter, 2010-07-23, Nr. 4881 TELEKOM Karikatur:
@ Hans Peter Pirker & Telekom:
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