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2009-10-12 Dokument: Resolutionsentwurf der Villacher SPÖ zur Flüchtlingspolitik des Landes Am 7. Oktober 2009 wurde von der SPÖ Villach in eine Sondergemeinderatssitzung eine Resolution eingebracht, die nicht verabschiedet wurde, sondern in einer überarbeiteten Form am 20. Oktober 09 erneut dem Gemeinderat vorgelegt wird. Wegen seiner (rechts-)populistischen Diktion ist dieser Entwurf vom 7. Oktober 09 ein aufschlussreiches Dokument. . Villach verlangt vom Land Kärnten ein Stopp bei der Flüchtlingszuteilung, volle Transparenz und Gleichbehandlung. . Derzeit ist in Villach ein besorgniserregendes Ansteigen der sozialen Konfliktfelder im Flüchtlingsbereich spürbar. Dies hat im Wesentlichen zwei Ursachen: Zum einen wird Villach überproportional und sozial nicht mehr verträglich mit Flüchtlingen überschwemmt und zum zweiten gibt es keine zielführenden Integrationsmaßnahmen durch die zuständige Gebietskörperschaft Land Kärnten. Flüchtlingswesen ist Landesangelegenheit Für das Flüchtlingswesen ist aufgrund der Grundversorgungsvereinbarung, Artikel 15a B-VG das Land Kärnten zuständig. Das Land - hier das Flüchtlingsreferat, Zuständigkeit LH Gerhard Dörfler - teilt die Flüchtlinge auf die Kärntner Gemeinden auf. Hier wäre anzunehmen, dass die Kontingente gleichmäßig und sozial verträglich auf ganz Kärnten aufgeteilt werden. Dies ist aber in der Praxis nicht der Fall. Über die Aufteilung gibt es keine Transparenz. Mehrmalige Ersuchen der Stadt Villach vom Land Kärnten Auskunft über die Zahl der in den Bezirksstädten Kärntens untergebrachten Flüchtlinge zu erhalten, blieben entweder unzureichend oder überhaupt nicht beantwortet. Villach überbelastet mit Flüchtlingen Von Bürgermeister Helmut Manzenreiter magistratsintern in Auftrag gegebene Recherchen ergaben alarmierende Zahlen: Sowohl die Zahl der Asylwerber von 149 (Stand September 2009) als auch der ständige Stand der anerkannten Flüchtlinge (Konventionsflüchtlinge) derzeit 439, sind in den letzten Jahren im Vergleich mit dem übrigen Kärnten rapide angestiegen. Dramatisch wird es, wenn man die Villacher Zahlen mit dem übrigen Kärntner Gemeinden vergleicht: Im deutlich größeren Klagenfurt sind nur 240, in St. Veit 31, in Wolfsberg 20 und in Hermagor 11 Konventionsflüchtlinge untergebracht. Dies stellt eine eklatante Benachteiligung Villachs dar, die unverantwortlich ist und zunehmend zu sozialen Spannungen in unserer Stadt führt. Villach ist vom Land Kärnten „verurteilt“, die Hauptlasten einer verfehlten Flüchtlingspolitik zu tragen. Dies muss ein Ende haben. Aus Asylwerbern werden anerkannte Flüchtlinge - Kosten für Mindestsicherung explodieren Werden Flüchtlinge (Asylwerber) im Zuge des Asylverfahrens anerkannt, werden sie zu Konventionsflüchtlingen. Damit haben sie auch Anspruch auf finanzielle Zuwendungen aus der Kärntner Mindestsicherung. Die Mindestsicherung wird zu 46% vom Land Kärnten und zu 54% von den Gemeinden getragen. Die Städte, damit auch Villach, sind durch landesgesetzliche Bestimmung verpflichtet die Auszahlung der Mindestsicherung durch ihre Sozialämter/-abteilungen vorzunehmen. Aufgrund der ungerechten Zuteilungspolitik ist der Aufwand für Villach für die Mindestsicherung nahezu explodiert . Musste die Stadt dafür im Jahr 2007 noch € 552.000 aufwenden, stieg dieser Betrag 2008 schon auf € 868.000 an. Für heuer ist eine weitere exorbitante Steigerung zu erwarten und wird die 1 Mio € Grenze überschreiten. Hoher Flüchtlingsanteil führt zu sozialen Spannungen und Mehrbelastungen Diese ungerechte Flüchtlingszuteilungspolitik führt nicht nur zu sozialen Spannungen und Mehrkosten in der Mindestsicherung, sondern wirft für die Stadt Villach weitere Probleme auf. Wie etwa bei den Integrationsbemühungen in den Schulen und Kindergärten, die dadurch erschwert werden . Der Gemeinderat der Stadt Villach wendet sich daher mit dieser an die Verantwortlichen des Landes Kärnten und verlangt:
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