2004-03-22
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Pensionsvolksbegehren
Mit freundlicher Genehmigung von
www.steuerini.at.
Unterschreiben in Villach: Magistrat, Eingang neben Volksbank.
Zwischen dem 22. und 29. März 2004 steht wieder ein Volksbegehren ins Haus: das Pensionsvolksbegehren. Ein Volksbegehren mit beachtenswerten Ansätzen.
Erfolgreich waren die letzten Volksbegehren ja gerade nicht, misst man sie an der Durchsetzung ihrer Begehren. Sie dienten im Wesentlichen dazu, den Widerstand gegen eine Sache zu bündeln und die eigene Mobilisierungskraft zu überprüfen.
Kann man von diesem Pensionsvolksbegehren nun mehr erwarten? Einerseits wohl kaum, andererseits enthält der Forderungskatalog dieses Begehrens einige interessante, durchaus neue Aspekte in der Tradition dieses Mittels der direkten Demokratie:
Im Unterschied zum Sozialstaatsvolksbegehren, welches sich primär auf die Verankerung des Sozialstaates in der Verfassung konzentrierte und es verabsäumte die Finanzierungsmöglichkeiten eines solchen sozialen Staates aufzuzeigen, lässt das Pensionsvolksbegehren mit einer Forderung aufhorchen, welche dieses Ziel verfolgt: Im Sinne der Forderungen der "Steuerinitiative" fordert es eine "Verbreiterung der Beitragsgrundlage durch Berechnung der Arbeitgeberbeiträge von gesamtbetrieblichen Kennzahlen", also im Wesentlichen die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe zur Finanzierung und Absicherung der Pensionen.
Auch das klare Bekenntnis zum Umlageverfahren und zum Generationenvertrag und somit die Ablehnung eines wesentlich unsicheren Kapitaldeckungsverfahren zur Finanzierung der Pensionen ist begrüßenswert, genauso die Forderung, der Staat müsse seine Beteiligung an der Finanzierung des Pensionssystems "aufrechterhalten".
In der "Begründung" für diese Forderungen ist dann abschließend noch ein wichtiger Gedanke enthalten: "Diese neu zu beschließende, sozial gerechte Pensionsreform ist den Betroffenen - also dem Volk einer Abstimmung vorzulegen!" Somit fordert dieses Begehren so wie die "Steuerinitiative" zur Änderung des Steuersystems eine Volksabstimmung und geht damit wesentlich über die eingeschränkten Möglichkeiten eines reinen Volksbegehrens hinaus. Da es sich dabei um ein Volksbegehren der SPÖ handelt, ist diese Festlegung nicht hoch genug zu bewerten, da es gerade dadurch den Charakter eines Begehrens im Parteiinteresse selbst abschwächt und somit zu einem Begehren aller BürgerInnen in diesem Land wird, indem sie in der darauf folgenden Volksabstimmung darüber entscheiden können, ob sie einer Pensionsreform zustimmen oder nicht, und das - im Unterschied zum reinen Begehren - dann verbindlich für den Nationalrat.
Unbefriedigend an den Forderungen ist die nach einer "gerechten und langfristigen Harmonisierung aller Pensionssysteme". Gerecht kann in diesem Sinne ja auch bedeuten, dass in Hinkunft alle ArbeitnehmerInnen gleich wenig Pension erhalten sollen. Gerade vor dem Hintergrund der momentanen Diskussion in Deutschland, wo bereits für 2030 ein Rentenniveau auf der Höhe der Sozialhilfe bzw. darunter (Spiegel, 21.2.04) ernsthaft diskutiert wird, erscheint die Forderung einer Sozialdemokratischen Partei nach Kürzungen der Pensionen für einen bedeutsamen Teil der ArbeitnehmerInnen überraschend. Was daran "gerecht" sein sollte, entzieht sich meiner Kenntnis.
Insgesamt gesehen ist das vorliegende Volksbegehren aber ein Schritt in die richtige Richtung, ein Grund, warum es auch die "Steuerinitiative" unterstützt.
Gerhard Kohlmaier, Steuerinitiative im ÖGB
Originalwortlaut und weitere Informationen:
www.pensionsvolksbegehren.at.