2007-06-27
Kärntner Armutsnetzwerk zum Wohnen
Wohnen ist ein Grundrecht. Wohnen als wesentlicher Teil des Lebens stellt eine Basis für die Befindlichkeit und die menschliche Entwicklung dar. Wohnen wird für Menschen mit geringem Einkommen, für junge Familien, Alleinerzieherinnen, PensionistInnen aber häufig zur Armuts- und Schuldenfalle.
Laut dem Bericht „Einbinden statt Ausgrenzen“ des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom Mai dieses Jahres gibt es insgesamt und speziell für sozial schwächere Familien ein zu geringes Angebot an preiswerten und dem heutigen Standard entsprechenden Wohnungen. Nicht selten können vom Einkommen nur entweder die Wohnkosten oder die Lebenserhaltungskosten bestritten werden.
In Kärnten müssen bis zu 50 Prozent des Haushaltseinkommens für Wohnen ausgegeben werden, Tendenz steigend.
Die Wohnungskosten sind bei privaten Bauträgern und Genossenschaftswohnungen trotz Wohnbauförderung vielfach zu hoch.
Die Wohnkosten sind in den letzten Jahren in Kärnten stärker gestiegen als die Einkommen.
Kautionen sind bei privaten Mietverhältnissen besonders hoch.
Die Mieten werden allgemein in der Relation billiger, je größer und besser ausgestattet die Wohnungen sind.
Mietverträge gehen häufig zu Lasten der MieterInnen. Bei Vermietung von Privatwohnungen gibt es fast nur noch befristete Mietverträge, was zu einem teuren Wohnnomadentum führt.
Vermittlungsprovisionen in Österreich sind die höchsten in Europa. Ablöse, Maklergebühren und Kaution erreichen oft die Höhe eines Baukostenzuschusses.
Genossenschaften können höchstmögliche Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge vorschreiben. Unter Umständen kostet eine relativ alte Wohnung bei Neuvermietung mehr als eine besser ausgestattete Neubauwohnung.
Der Einstieg in Genossenschaftswohnungen für sozial Schwächere ist schwierig, da Eigenmittel für die „meist nicht niedrigen“ Baukostenzuschüsse verlangt werden.
Zum Verständnis des Textes:
Das Kärntner Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung ist - wie schon der Name sagt, ein Netzwerk verschiedenster weltanschaulicher Gruppen, dessen Zweck es ist, die Politik zu beeinflussen, um im Interesse der Betroffenen Verbesserungen zu erreichen.
Dieser Ansatz hat zur Folge, dass logischerweise grundlegende Aspekte — etwa eine grundsätzliche Hinterfragung der Form des Lebens oder gar der gesellschaftlichen "Grundkonstellation" — ausgeblendet werden (müssen) und dass sich die Forderungen an klassischer Politik orientieren.
Außerdem ist der hier dokumentierte Forderungskatalog bereits einige Jahre alt, aber als Ausgangspunkt für weiterführende Diskussionen, für einen Vergleich, inwiefern sich die Situation verändert hat ... sicher ein interessanter Anstoß zur Diskussion.
Die weiteren Themen der 2. Kärntner Armutskonferenz:
Sozialhilfe
Armut im ländlichen Raum
Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik
Forderungen:
- Abschaffung des Richtwertesystems. Einrichten von österreich-einheitlichen Kategorien von Mietzins mit Mietzinsobergrenzen. Alle Wohnungen sollen unter das Mietrechtsgesetz fallen.
Die Forderung betrifft gleichzeitig ein bewusstes Bauen mit Berücksichtigung der Betriebskosten und Baukosten in vertretbaren Größen.
- Kleine Wohnungen mit günstigen Mieten besonders für Alleinerziehende, Geschiedene, Alleinstehende, PensionistInnen.
- Erleichterungen besonders aus sozialen Gründen beim Wohnungswechsel oder –tausch bei Genossenschaften und Gemeindebauten, die selben Vertragsbedingungen.
Entsprechende Wohnmöglichkeiten für Lebensphasen
- Streichung der Baukostenzuschüsse für Genossenschafts-Mietwohnungen
- Wohnbauförderungsmittel und deren Veranlagung sollen für Wohnbau verwendet und auch in Zukunft vor allem für Mietwohnungsbau budgetär berücksichtigt werden.
Vorzeitige Rückzahlungen der Wohnbaudarlehen wirken sich durch teilweises Erlassen negativ auf den gesamten Topf aus. Geförderte Sozialwohnungen sollen daher auf immer sozial gebunden bleiben.
- Betriebskosten sollten bei der Berechnung der Wohnbeihilfe berücksichtigt werden.
Unter der Voraussetzung von Preisregelungen bei privaten Mietwohnungen sollte es auch bei diesen Wohnbeihilfe geben.
- Befristete Mietverträge sollen allgemein Ausstiegsmöglichkeiten für Mieter vorsehen.
In besonderer sozialer Notlage sollen Mietverhältnisse sofort gerichtlich aufgekündigt werden können.
- Vermittlungsprovisionen sollen nur dem Vermieter angerechnet werden.
Abschaffung der Vergebührung der Mietverträge.
Hausverwaltungen dürfen für die von ihnen betreuten Wohnungen keine Vermittlungsprovisionen verrechnen.
- Zugang zu gemeinnützigen Wohnungen für AusländerInnen (auch Nicht-EU-BürgerInnen).
- „Armenwohnungen“ sollen wegen Segregation vermieden werden.
- Umfassende Informationen für Wohnungssuchende über das Wohnen: z. B: über Mietverträge, Rechte der MieterInnen, Vergleichsmöglichkeiten von Miet-, Genossenschafts- und Eigentumswohnungen in Form von Broschüren.
- Daten über Wohn(bau)bedarf in ganz Kärnten und über leerstehende Wohnungen und Kostenunterschiede besonders im Stadt-Land-Gefälle. Eine zentrale Erfassungsstelle zur Bedarfsbereinigung hinsichtlich Mehrfachanmeldungen bei Bauträgern und Gemeinden.
Wohnungsinformationsstelle: Erstzugang zur Rechtsauskunft, kostenlose Vermittlung von Wohnungen, Wohnungsservice auch im Internet, Wohnungsbörse.
- Übergangswohnungen für Frauen und deren Kinder aus Frauenhäusern.
- Alternative Wohnmodelle mit Berücksichtigung verschiedenster Bedürfnisse.
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