2007-06-27
Kärntner Armutsnetzwerk zur Sozialhilfe
Forderungen der 2. Kärntner Armutskonferenz 1999
Forderungen zur Verbesserung der offenen Sozialhilfe
- Erhöhung der Kärntner Richtsätze auf das oberösterreichische Niveau (ATS 6.200,--)
- Erhöhung der Richtsätze für Mitunterstützte und die Abschaffung des degressiven Richtsatzsystems
- Die Richtsatzerhöhung für den tatsächlichen Wohnbedarf auf die tatsächlichen Wohnkosten
- Zuverdienstmöglichkeit zur Soziahilfe – könnte auch ohne Gesetzesänderung realisiert werden
- Bescheide müssen in jedem Fall erlassen und ausgehändigt werden – eine entsprechende Anweisung müsste genügen.
- Verpflichtende Information durch AMS-MitarbeiterInnen über die Möglichkeit des Sozialhilfebezuges, wenn KlientInnen Transferleistungen (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe) unter dem Sozialhilferichtsatz beziehen.
- Die Anwendung des Begriffes des „verwertbaren Vermögens“ muß neu definiert werden, um jede Härte gegenüber den KlientInnen zu vermeiden. Hier sind höhere Richtsätze anzuwenden.
- Der Regress ist zu streichen, vor allem der Regress auf Angehörige (hier ist eine bundeseinheitliche Vorgangsweise unverzichtbar!).
- Die Ausweitung der Antragsabgabemöglichkeiten – Anträge sollten auch von anderen Stellen als den Sozialämtern angenommen werden können.
Zum Verständnis des Textes:
Das Kärntner Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung ist - wie schon der Name sagt, ein Netzwerk verschiedenster weltanschaulicher Gruppen, dessen Zweck es ist, die Politik zu beeinflussen, um im Interesse der Betroffenen Verbesserungen zu erreichen.
Dieser Ansatz hat zur Folge, dass logischerweise grundlegende Aspekte — etwa eine grundsätzliche Hinterfragung des Arbeitsbegriffes oder gar der gesellschaftlichen "Grundkonstellation" — ausgeblendet werden (müssen) und dass sich die Forderungen an klassischer Politik orientieren.
Außerdem ist der hier dokumentierte Forderungskatalog bereits einige Jahre alt, aber als Ausgangspunkt für weiterführende Diskussionen, für einen Vergleich, inwiefern sich die Situation verändert hat ... sicher ein interessanter Anstoß zur Diskussion.
Die weiteren Themen der 2. Kärntner Armutskonferenz:
Armut im ländlichen Raum
Wohnen
Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik
Armutsbericht - Forderungen zur Sozialberichterstattung
Die Kärntner Landesregierung wird aufgefordert, die Sozialberichterstattung im Sinne des Österreichischen Sozialberichtes völlig neu zu gestalten. Das heißt, Beschaffung und Auswertung, die in Österreich beim Statistischen Zentralamt aufbereitet werden sollten. Zu beachten ist dabei, dass Daten wie Haushaltseinkommen, Wohnsituation, Arbeitsmarkt, Ausbildung – Bildung, Mobilität verknüpft werden. Ein solcher Bericht muß jährlich veröffentlicht werden und die Transparenz der Datenlage zur Armutssituation in Kärnten gewährleisten.
Forderungen zur Reform des Kärntner Sozialhilfegesetzes
- Das Kärntner Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung schlägt die Einleitung einer Reform, die im Sinne von Prävention und Armutsvermeidung gestaltet werden sollte, vor. Dafür ist die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Einbindung aller in der Sozialberatung tätigen Organisationen erforderlich. Die Arbeitsgruppe sollte nach dem Oberösterreichischen Vorbild wissenschaftlich begleitet werden. Die Koordination dieser Arbeitsgruppe könnte das Kärntner Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung übernehmen.
- Weiters sollte das Angebot der in Kärnten tätigen Beratungsstellen erhoben werden und auf ein flächendeckendes, problemlagenspezifisches Netz von Sozialberatungsstellen ausgebaut und erweitert werden.
- Im Rahmen eines erneuerten Sozialhilfegesetzes sollte es zur Schaffung eines Ombudsmenschensystems (Information über alle möglichen Leistungen nicht nur der Sozialhilfe) kommen
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