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2006-04-24

Artikel 7 des Österreichischen Staatsvertrages

BGBl. Nr. 152/1955

Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten

  1. Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und kroatischen Minderheit in Kärnten, Burgenland und Steiermark genießen dieselben Rechte auf Grund gleicher Bedingungen wie alle anderen österreichischen Staatsangehörigen einschließlich des Rechts auf ihre eigenen Organisationen, Versammlungen und Presse in eigener Sprache.
  2. Sie haben Anspruch auf Elementarunterricht in slowenischer und kroatischer Sprache und auf eine verhältnismäßige Zahl eigener Mittelschulen; in diesem Zusammenhang werden Schullehrpläne überprüft und eine Abteilung der Schulaufsichtsbehörde wird für slowenische und kroatische Schulen errichtet werden.
  3. In den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken Kärntens, des Burgenlandes und der Steiermark mit slowenischer, kroatischer oder gemischter Bevölkerung wird die slowenische oder kroatische Sprache zusätzlich zum Deutschen als Amtssprache zugelassen. In solchen Bezirken werden die Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Natur sowohl in slowenischer oder kroatischer Sprache wie in Deutsch verfaßt.
  4. Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten, Burgenland und Steiermark nehmen an den kulturellen, Verwaltungs- und Gerichtseinrichtungen in diesen Gebieten auf Grund gleicher Bedingungen wie andere österreichische Staatsangehörige teil.
  5. Die Tätigkeit von Organisationen, die darauf abzielen, der kroatischen oder slowenischen Bevölkerung ihre Eigenschaft und ihre Rechte als Minderheit zu nehmen, ist zu verbieten.
Reaktionen Auf den Beitrag reagieren

Hans Haider, 2006-04-24, Nr. 2528

Punkt 5 des Artikels 7 des österreichischen Staatsvertrages besagt, dass minderheitenfeindliche Organisationen zu verbieten sind. Demnach müssten der Kärntner Abwehrkämpferbund und der Kärntner Heimatdienst schon längst verboten sein. Beide Vereine betreiben seit ihrem Bestehen eine ausgesprochen slowenenfeindliche - also mindertheitenfeindliche -Politik.
Beide Organisationen stehen im krassen Widerspruch zum Staatsvertrag!
Dass diese Vereine trotzdem in Österreich agieren können, und sogar mit viel Steuergeld subventioniert werden, gereicht diesem Land zur Schande.

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