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2005-05-20 Ein kleine Geschichte des Copyrights (Teil I) Die Zitate des folgenden Textes zur Geschichte des Urheberrechtes stammen aus folgenden Quellen:
1. Vor dem Hintergrund des Themas ist bereits die folgenden Frage von Interesse: Was ist Wikipedia? Wikipedia ist ein globales Projekt zur Erstellung einer Online-Enzyklopädie in Wiki-Form, an der alle Internet-Nutzer mitarbeiten können, indem sie neue Artikel schreiben oder bestehende verbessern. Das Wikipedia-Projekt ist nach eigener Definition eine Enzyklopädie - also kein Wörterbuch, kein Diskussionsforum, kein Web-Portal o. ä.. Drei wesentliche Eigenschaften machen das Wikipedia-Projekt bis zum heutigen Tage einzigartig im Internet:
Die Wikipedia lebt von ihrer Vielzahl an freiwilligen Helfern. Viele tausend Wissenschaftler, Hobbyisten, Lehrer, Studenten und andere Wissensbegeisterte aus der ganzen Welt sind bereits irgendwann mal auf der Website gelandet und haben sich angesichts der hohen Aktivität und der Einfachheit der Bedienung entschlossen, ihr Wissen beizusteuern. Zur Geschichte des Urheberrechtes a) Antike und Mittelalter (Quelle 1) Kulturelle Leistungen waren schon in den ältesten Hochkulturen reichlich vorhanden, aber erst mit Beginn der Neuzeit ist bruchstückhaft ein Urheberschutz entstanden. Bereits in der Antike und im Mittelalter war die Erkenntnis vorhanden, dass die Verletzung des geistigen Eigentums anderer zu missbilligen ist. Das zeigt der viel zitierte Fall des römischen Dichters Martial aus dem ersten Jahrhundert nach Christus, dem wir unser heutiges Wort „Plagiat“ verdanken. („Plagiat“ heißt „Menschenraub“) Folgend aus Quelle 2: Der Begriff Plagiat geht zurück auf einen der ältesten bekannten Plagiatsfälle aus dem Rom des ersten Jahrhunderts nach Christus. Nachdem ein gewisser Fidentinus Gedichte des Martial als die eigenen ausgegeben hatte, verglich Martial die Veröffentlichung eines Gedichtes mit der Freilassung eines Sklaven und folgend die Aneignung durch einen anderen als Menschenraub. Dieses Beispiel macht deutlich, dass im Unterschied z.B. zur Kopie die Aneignung eines Werkes auch in anderen Kulturen und Zeitaltern weitgehend geächtet war. Neben der Jagd nach Geld oder Anerkennung können auch politische Gründe die Motivation zum Plagiat liefern. So wurde ein Teil der Berichte über angebliche Massenvernichtungswaffen des Irak, die den Einmarsch der USA rechtfertigen sollten, wörtlich (mit allen Rechtschreibfehlern) einer etwa 10 Jahre alten Diplomarbeit entnommen. Zwei berühmte Plagiate aus der Musik "My Sweet Lord", Popsong, Plagiator: George Harrison, Original: "He's So Fine" von The Chiffons "A One Minute Silence", Avantgarde, Plagiator: Mike Batt, Original: "4'33''" von John Cage Mit der Erfindung des Buchdrucks (um 1440) kam das Privilegienwesen auf. Ursprünglich ging man von der Freiheit des Nachdrucks aus. Es wurden aber für einzelne Werke oder Gebiete Nachdruckverbote erlassen. Die Dauer war jeweils vom angestrebten Zweck abhängig (z. B. die Einführung des Buchdrucks in der Stadt Venedig 1469, Schutz für fünf Jahre). Die Privilegien stellten eine Ausnahme dar, die gemacht wurde, weil der Bücherdruck sehr teuer war. Die Druckprivilegien und Bücherprivilegien dienten jedoch dem Schutz der Verleger und der Sicherung des Absatzes. Es handelte sich somit um Gewerbemonopole, nicht um Rechte des Urhebers. Mit Beginn der Renaissance rückte die Individualität mehr in den Vordergrund und es wurden auch Autorenprivilegien gewährt, mit denen der Schöpfer für sein Werk belohnt wurde. In Deutschland wurde ein solches Privileg z. B. Albrecht Dürer (1511) eingeräumt. Dieser Schutz bezog sich jedoch auf den Schöpfer als Person (Persönlichkeitsrecht) und brachte den Urhebern noch keine Einnahmen. Angeknüpft wurde auch weiterhin am Werk als einer Sache. Mitte des 16. Jahrhunderts wurden Territorialprivilegien eingeführt, die allgemeine Nachdruckverbote in einem bestimmten Gebiet für einen begrenzten Zeitraum darstellten. Als die Verleger dazu übergingen, den Autoren Honorare zu zahlen, bildete sich die Überzeugung, ihnen würde damit ein ausschließliches gewerbliches Schutzrecht zustehen (Lehre vom Verlagseigentum), auch wenn sie kein Privileg für ein Werk besaßen. Der Nachdruck wurde daher verboten, wenn die Rechte vom Autor erworben worden waren. Erst im 18. Jahrhundert wurde erstmals über eigentumsähnliche Rechte an geistigen Leistungen theoretisiert. In einem englischen Gesetz von 1710 wurde als erstes ein ausschließliches Vervielfältigungsrecht des Autors anerkannt. Dieses Recht traten die Autoren dann an die Verleger ab. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit fielen alle Rechte wieder an den Autor zurück. Fortsetzung folgt |
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