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2004-02-25

Steuern und (Um)Verteilung

1. Teil des 4teiligen Artikels 'Utopie als Antrieb des Alternativen'

  • Steuern sind notwendig. Sie dienen der Finanzierung des „Staates“ als politisch organisierter Gemeinschaftseinrichtung aller Staatsbürger/innen.
  • Steuern sind in parlamentarisch-demokratischen Systemen keine Abgaben an „Obrigkeiten“, sondern Beiträge zu einem von den Staatsbürger/inne/n selbst gestalteten (wenn auch immer verbesserungswürdigen) Gemeinwesen.
  • Steuern dienen dem Steuern der gesellschaftlichen Entwicklung und damit der Gewährleistung zukünftiger Lebensmöglichkeiten. Daher ist eine gewisse öffentliche Verschuldung durchaus sinnvoll, weil dadurch die Finanzierung der Zukunft nicht nur auf den gegenwärtigen Generationen lastet, sondern auch von künftigen Generationen mit getragen wird.
  • Steuern als Einnahmen, mit denen ein politisches Gemeinwesen seine Ausgaben finanziert, stellen (in unterschiedlichem Ausmaß) Einkommen für Gruppen seiner Staatsbürger/innen dar, die im Wege einer Umverteilung zustande kommen. Sie sind ein Instrument der Umverteilung, der Verteilung im Nachhinein, der Sekundärverteilung.
  • Steuern (in welcher Form auch immer) können nur im Rahmen der (jährlichen) Wertschöpfung einer Gesellschaft (eines Landes) erhoben werden. Die Voraussetzung dieser Wertschöpfung ist Arbeit, gleichgültig ob Erwerbsarbeit oder Formen der Schattenarbeit.
  • Steuern auf Maschinen und Anlagen, Waren und Dienstleistungen sowie auf Umsätze und Ähnliches mehr sind Abgaben auf früher geleistete, zu Ge- und Verbrauchsgütern gewordene Arbeit, die der Sicherung sowie der Steigerung der Ergiebigkeit gegenwärtiger Arbeit dienen.
  • Steuern auf den Verbrauch natürlicher Vorräte haben die Umwandlung von Natur durch Ar-beit zur Voraussetzung.
  • Steuern auf Kapitalerträge stellen Abgaben auf Anteile von Arbeitsergebnissen dar, die aufgrund der Eigentumsordnung zu den Kapitaleigentümern umverteilt wurden.
  • Steuern haben also stets Arbeit zur Grundlage, sei es, dass es sich um ein Entgelt (Lohn) sowie um Vor-, Begleit- und Folgeleistungen (Naturvorräte, Investitionen und Umsätze) für sie oder um eine Aneignung ihres Ergebnisses durch andere (Gewinn) handelt.
  • Steuern werden nicht nur in einer kapitalistischen Gesellschaft erhoben. Doch dieser wohnt ein gesellschaftlicher „Mechanismus“ inne, durch den eine institutionalisierte Umverteilung (Primärverteilung) von der Arbeit zum Kapital, von den Arbeitseinkommen zu den Kapitalein-kommen, von den Löhnen zu den Gewinnen, von Arm zu Reich, „von unten nach oben“ statt-findet. Ihre wohlfahrtsstaatliche oder neoliberale Ausformung bedeutet keinen grundsätzlichen, sondern nur einen graduellen Unterschied zwischen „moderat“ oder „brutal“.
  • Steuern können demgemäß nicht nach dem Kriterium der „Gerechtigkeit“, sondern nur so gestaltet werden, dass sie die kapitalistische Verteilungs„mechanik“ begünstigen oder ihr ge-gensteuern, dass sie die institutionalisierte Ungleichheit verstärken oder mildern.
  • Steuern sind trotz allem aber immer nur eines von mehreren Instrumenten der Umverteilung, der Sekundärverteilung.
  • Zur Umverteilung vom Kapital zur Arbeit, von Reich zu Arm, „von oben nach unten“ gehören weiters gewerkschaftliche Kollektivverträge, die den „Preis der Ware Arbeitskraft“ und damit jenen Teil der Wertschöpfung beeinflussen, der an ihre Hervorbringer/innen zurück geht.
  • Dazu gehört aber auch die (freilich überall fehlende) Betriebsdemokratie als Bedingung der Möglichkeit, dass arbeitende Menschen (in Zusammenwirken mit Verbraucher/inne/n und Ver-treter/inne/n der demokratisch legitimerten Öffentlichkeit) auf die Aufteilung des von ihnen zustande gebrachten Wertschöpfungsergebnisses Einfluss nehmen.
  • Es geht also um die Mitbestimmung der Arbeitenden, um Demokratie bereits bei der Entste-hung des Reichtums, also um eine Änderung bei der Primärverteilung, und nicht erst bei der Sekundärverteilung, bei der nachträglichen, aber nicht nachhaltigen Umverteilung.
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Rudolf Mletschnig, 2004-02-25, Nr. 1016

Steuern nach Vorgänger- und Nachfolgetypen

Vielleicht kann diese Unterscheidung der Steuern da auch weiterhelfen:
Der erste Type ist die Einkommenssteuer, hier werden an den Staat Abgaben geleistet, die das Einkommen verringern,
davon bleiben für Einkommen für Produkte und Dienstleistungen, die wieder der Umsatzsteuer unterliegen,
der Resttyp wird als Kapitalertragssteuer geleistet, geht auch als Abgabe an den Staat.

Der Vorschlag wäre, entlang dieser groben, schematischen Typisierung vom ersten Typ (abnehmend) zum letzen Typ (zunehmend) eine Verschiebung vorzunehmen, um die Arbeit zu entlasten und so den Zugang zur Erwerbsarbeit zu erleichtern. Weiters bedeutet höhre Einkommen auch mehr Kaufkraft, die Steuerung verschieben sich auf die Wirtschaftsleistungen.

Eine weitere Entlastung des Faktors Arbeit bestünde in der Einkommenssplittung, die vom AMS teilweise bereits praktiziert wird, um den Zugang zur Arbeit zu verbessern (siehe die vielen Beihilfen).
Eine Verallgemeinerung wäre dann ein allgemeines Grundeinkommen.

Rudolf Mletschnig

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